Montag, 28. Oktober 2019

Meine Klage gegen AfD wegen Unterdrückung meiner Bewerberpräsentation

Nachtrag 30.10.2019:
heute endlich wurde meine Bewerberpräsentation online gestellt.
Nachfolgend die Begründung unserer BGSt (Email heute um 15.28 h bei mir eingegangen) für die Verzögerung::

Ihre Bewerbung ist online gestellt. ... Dies hat nichts mit (angekündigten) Anrufungen von Schiedsgerichten ... Ihrerseits zu tun. Gleichfalls hat auch der Bundesvorstand hiermit nichts zu tun, da dieser andere Aufgaben hat, als sich um die administrative Freischaltung von Bewerberprofilen zu kümmern.
Grund für die Verzögerung war einerseits, dass Sie in Ihrer Bewerbung mit sehr präzisen Schlagworten auf Ihre Blogs usw. verwiesen haben und somit das Verlinkungsverbot umgangen haben. Daher mussten auch diese Seiten geprüft werden, da wir hier eine Pflicht haben, etwaigen Schaden von der Partei abzuwenden. Aufgrund von personellen Ausfällen in der vergangenen wie in dieser Woche hat sich dies leider verzögert, ..... .

-------------------------------------------------------

Wie ich hier (am vorigen Freitag, 25.10.2019) schon berichtet hatte, hat die AfD-Bundesgeschäftsstelle zwar (mittlerweile) vier andere Bewerberprofile auf der dafür vorgesehenen Webseite freigeschaltet.
Aber nicht meins. Folglich habe ich soeben eine Klage an das Landesschiedsgericht des AfD-LV-Bayern abgeschickt.
Den Klageinhalt gebe ich nachfolgend meinen Parteifreunden und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.


----------------------------------------------------------------------

Hiermit erhebe ich Klage gegen die

Alternative für Deutschland, Bundespartei ("AfD Bund"),
vertreten durch den Bundesvorstand, dieser vertreten durch die Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland,
Schillstraße 9, 10785 Berlin


und beantrage


  1. festzustellen (i. S. v. Entscheidung), dass die Antragsgegnerin verpflichtet war, die anliegende Bewerberpräsentation spätestens am Mittwoch, 23.10.2019, auf der dafür vorgesehenen Internetseite einzustellen
  2. festzustellen (i. S. v. Sachverhaltsaufklärung),
    1. aus welchen Gründe eine fristgemäße Veröffentlichung meiner Bewerberpräsentation unterblieben ist und
    2. welche Person(en) innerhalb der Partei dafür verantwortlich ist/sind.
  3. die Antragsgegnerin zu verpflichten, die anliegende Bewerberpräsentation unverzüglich im Internet zu veröffentlichen. "Unverzüglich" bedeutet nach meinem Verständnis: Bei Zugang der Entscheidung vor 12.00 h am gleichen Arbeitstag; danach am folgenden Arbeitstag bis 12.00 h.

Weiterhin beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit welcher
die Antragsgegnerin verpflichtet wird, die Bewerberpräsentation des Klägers unverzüglich auf der dafür vorgesehenen Webseite der AfD Bund einzustellen. Zur Definition von "unverzüglich" s. vorstehend Ziff. 3.

Sachverhalt:

Am Donnerstag, 17.10.2019, ging dem Kläger die Einladung der Beklagten zum AfD-Bundesparteitag am 30.11./01.12.2019 in Braunschweig zu. Auf diesem Bundesparteitag (BPT) wird unter anderem der AfD-Bundesvorstand ("BuVo") neu gewählt. Für die Position als AfD-Bundessprecher möchte auch der Kläger kandidieren.

In der Einladungsmail war insoweit zu lesen:

Kandidaturen für den Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht
Beim 10. Bundesparteitag stehen unter anderem die Wahlen für den Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht auf der Tagesordnung. Mitglieder, die beabsichtigen, für den Bundesvorstand oder das Bundesschiedsgericht zu kandidieren, können sich vorab auf der Parteitags-Webseite www.afd.de/einladung-bpt-braunschweig-2019/ mit persönlichen Angaben und Foto präsentieren. Die Online-Bewerberformulare sind ebenfalls unter dem vorstehenden Link zu finden.
Auf der verlinkten Webseite heißt es dazu:
Die Bundesgeschäftsstelle bietet allen Mitgliedern – die beabsichtigen, für den Bundesvorstand oder für das Bundesschiedsgericht zu kandidieren – an, sich den Delegierten vorab, auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite (s. u. Bewerber zum Parteitag) mit persönlichen Angaben und Foto, präsentieren zu können. Die Freischaltung erfolgt spätestens am übernächsten Werktag.

Der Kläger hat dieses Online-Formular noch am selben Abend ausgefüllt und abgeschickt. Nach seinem Verständnis hätte der Text am folgenden Samstag (= Werktag), den 19.10.2019, online sein müssen. Da dies nicht der Fall war, hat der Kläger die Angelegenheit mit Email vom Sonntag, 20.10,2019, an die AfD-Bundesgeschäftsstelle ("BGSt") reklamiert.
In ihrer Mailantwort vom Montag, 21.10.2019, teilte die BGSt mit, dass die Bewerbung dort nicht eingegangen sei und dass man bei erfolgreicher Absendung eine [automatische] Eingangsbestätigung erhalte.
Diese hat der Kläger für seinen Vordruck vom 19.10.2019 NICHT erhalten. Es dürfte demnach zutreffen, dass die Beklagte diese Bewerberpräsentation tatsächlich NICHT erhalten hat.
Jedoch hat der Kläger den Online-Vordruck sofort neuerlich ausgefüllt und dann auch eine Bestätigungsmail (s. u.) erhalten, und zwar am Montag, 21.10.2019, ca. 15.56 h.
Gemäß ihrer Selbstbindung ('spätestes übernächster Werktag') hätte die Beklagte diese Präsentation also spätestens am Mittwoch, 23.10.2019, veröffentlichen müssen. Tatsächlich sind jedoch bis jetzt (momentan Montag, 28.10.2019, 12.20 h) lediglich -4- andere Bewerberpräsentationen (davon 2 als Bundessprecher: Selter + Redler) auf der entsprechenden Webseite sichtbar (Yilmaz, Selter, Laub und Redler).
Der Kläger hatte die BGSt mit Email vom 23.10.2019, 18.35 h (also nach dem mutmaßlichen Feierabend) ultimativ zur Veröffentlichung bis Donnerstag, 24.10,2019, 12.00 h, aufgefordert. Dies ist nicht geschehen.
Eine Begründung für diese Unterlassung hat der Kläger nicht erhalten. Somit muss er davon ausgehen, dass sein innerparteilicher "Wahlkampf" vorsätzlich sabotiert wird - von wem und aus welchem Grunde auch immer.
Wie aus den beiden für die Veröffentlichung vorgesehenen Texten des Klägers (vgl. Textfelder zu „Motivation“ und „Qualifikation“ der unten anhängenden automatischen Eingangsbestätigung) ersichtlich, enthalten diese keine Aussagen, die strafbewehrt wären oder parteischädigend sein könnten. (Wenn man davon absieht, dass die AfD-Hasser bei JEDER Äußerung der Partei oder eines Mitgliedes ein Haar in der Suppe finden).
Berechtigte inhaltliche Beanstandungen (die dann außerdem nach Treu und Glauben dem Kläger unverzüglich von der BGSt hätten mitgeteilt werden müssen) können also NICHT der Grund für die nicht erfolgte fristgemäße Veröffentlichung gewesen sein.
Der Kläger hält es für äußerst unwahrscheinlich (und wenn es doch so wäre, wäre das äußerst beunruhigend), dass die BGSt die Veröffentlichung seiner Bewerberpräsentation von sich aus unterdrückt. Vielmehr steht zu vermuten, dass sie eine entsprechende Anweisung von einem oder mehreren Mitgliedern des Bundesvorstands erhalten hat.
Sollte dieser Unterdrückung ein Beschluss (auch ein informelles Einvernehmen wäre m. E. im vorliegenden Zusammenhang als "Beschluss" i. S. d. SGO zu bewerten) des Bundesvorstands zugrunde liegen, wäre aus hiesiger Sicht sogar das AfD-BUNDESschiedsgericht für die vorliegende Klage zuständig (§ 9 Abs. 3 SGO).
Mangels konkreter Sachverhaltskenntnis muss ich aber zunächst von der Zuständigkeit des angerufenen LANDESschiedsgerichts (Bayern) ausgehen  (§ 8 Abs. 4 SGO).
Sollte KEIN Beschluss des BuVo ergangen sein, sondern lediglich eine informelle Anweisung eines Vorstandsmitglieds an die BGSt, könnte das eine satzungswidrige Handlung darstellen. Insoweit stellt sich aus klägerischer Sicht nämlich die Frage, ob die Anweisung auf der Basis des § 14 Abs. 3 der Bundessatzung erfolgt ist (also von ZWEI Vorstandsmitgliedern zumindest gebilligt wurde) oder nicht.
Die Aktivlegitimation des Klägers ergibt sich aus § 11 Ziff. 3c SGO.
Eine Klage ist auch deshalb erforderlich um zu verhindern, dass die unterlassene Rechtsmittelausschöpfung eine möglicher Weise gebotene Anfechtung der Vorstandswahl (wg. fehlender Chancengleichheit) präkludiert.
[MfG BB]


Folgt: Kopie Eingangsbestätigung der Bewerberpräsentation

-----------------------------------------------------------------------

-------- Weitergeleitete Nachricht --------


Betreff:
Eingangsbestätigung (B19) BEWERBUNG BUNDESVORSTAND BPT BRAUNSCHWEIG 2019
Datum:
Mon, 21 Oct 2019 15:55:47 +0000
Von:
Alternative für Deutschland <mailer@afd.de>
Antwort an:
An:


Sehr geehrter Bewerber,
hiermit bestätigen wir den Eingang der Präsentation Ihrer Bewerbung für den Bundesvorstand mit folgenden Daten:


Ihre persönlichen Angaben
Anrede

Herr
Vorname

Burkhardt
Nachname

Brinkmann



Alter zum Zeitpunkt des Bundesparteitags in Jahren

73
Mein Foto

Weitere persönliche Angaben



Mitglied seit (Jahr)

2013    [Nachtrag: genauer seit 19.03.2013 - br.]
Landesverband

Bayern
Bezirks- oder Kreisverband

Ostallgäu-Kaufbeuren
Bisherige Funktionen in der AfD

Keine
Bewerbung
Bewerbung um Funktion als

  • Bundessprecher
Derzeit ausgeübter Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit

Rentner
Motivation

Als KERNFORDERUNGEN UNSERER AFD, die auch für mich zentral sind, sehe ich:
  •  Mehr BÜRGERBETEILIGUNG auf der Bundesebene (soweit noch nicht verwirklicht, natürlich auch auf Länderebene),
  • SCHUTZ der deutschen GRENZEN,
  • ZURÜCKDRÄNGEN („Rollback“) der EUROKRATIE (keine „EUdSSR“!),
  • VERHINDERUNG einer (bzw. Rückbau der) EU- bzw. EWU-HAFTUNGSUNION.

PARTEIINTERN erscheint mir die INNERPARTEILICHE KOMMUNIKATION deutlich ausbaufähig. Die AFD-BUNDES-WEBSEITE muss mehr Informationen bringen (monatlich aktualisierte Mitgliederzahlen; die Wahlergebnisse auf Bundes- und Länderebene; Pressemitteilungen jeweils aktuell) und überhaupt in ihrem Aufbau stärker auf die Mitgliederbedürfnisse ausgerichtet werden.

Vor allem ist ein offizielles BUNDESWEITES MITGLIEDERFORUM für mich unverzichtbar, wo dann z. B. auch über Zwischenstände aus den Debatten der Fachausschüsse berichtet wird. Es geht nicht an, dass wir Mitglieder immer erst vor mehr oder weniger vollendete programmatische Entwürfe gestellt werden und dann de facto nur die Wahl zwischen „Friss oder stirb“ haben - oder allenfalls zwischen sehr begrenzten Alternativen. Die Parteimitglieder müssen via parteiinternem Forum bereits im Vorfeld an derartigen Debatten beteiligt werden.

Ein immens wichtiger Bereich - für die Bürger wie für die Partei - ist die SOZIALPOLITIK. Hier muss unsere AfD einen FAIREN INTERESSENAUSGLEICH anstreben:
  • Zumutbare Belastungen für die Bessergestellten: Ja, soweit unbedingt erforderlich.
  • Kryptokommunistische Raubzüge (wie z. B. Wohnraumpolitik nach Art der drei Linksparteien im Bundesland Berlin): Definitiv NEIN!

Einerseits dürfen wir nicht in ein SOZIALISTISCHES FAHRWASSER abdriften; andererseits aber auch nicht zu einer Spielwiese für LIBERTÄRE LUFTNUMMERN verkommen.

In der Programmdebatte über die Sicherung der RENTENFINANZIERUNG liegt eine „Rentenkonzeption“ auf dem Tisch, welche die werktätigen Massen vom vorgeblichen Übel der gesetzlichen Pflichtversicherungen und deren behaupteten (unbewiesenen) Ineffizienzen erlösen möchte. Sehr freigiebig will sie freilich einem weiten Personenkreis eine Grundrente mehr oder weniger über dem Existenzminimum auf Kosten der Steuerzahler spendieren - die gleich auch noch die Altrenten des bisherigen Systems berappen sollen.
Dieser Plan ist fiskalisch und ökonomisch völlig undurchdacht: Keinerlei Kostenschätzungen; keine Aussagen zur Finanzierung; jahrzehntelange „Doppelbelastung“ der Arbeitenden; Unterkonsum dank kontraproduktivem Zwangssparen.

Mein eigener Vorschlag ist online unter „DIE FÄCHERRENTE". Für Finanzierung und Leistungshöhe enthält er INNOVATIVE Ideen. Mit einem solchen neuartigen Ansatz können wir die Blockparteien JAGEN! :-) (Bei jedem anderen in der AfD kursierenden Rentenplan jagen die UNS!)
Qualifikation

Ich bin PATRIOTISCHER REALIST.
Dafür, dass ich Deutschland liebe, brauche ich keinen anderen Grund als den, dass es eben mein Vaterland ist („Patriot“). Freilich weiß ich, dass unser Land geographisch, demographisch, ressourcenmäßig und als Machtfaktor nur (noch) ein Vogelschiss :-) auf dem Globus ist („Realist“).
Aus der Zeit gefallene Patridioten, die glauben, sie müssten, dürften und KÖNNTEN unser Land zu einstiger Macht und Weltbedeutung zurückführen, gehören nicht in die AfD, sondern rechtsdraußen in den Splitterparteiengraben.

Auch „Verschwörungstheoretiker“ haben bei uns nichts verloren. Wer immer glaubt, dass hinter historischen MEGATRENDS jemand an der Kurbel dreht, der dreht am Rad.
Weder George Soros (dessen Essay „The Capitalist Threat“ ich ebenso sehr schätze, wie ich seine Einmischungen in die Innenpolitik europäischer Länder ablehne), noch irgendwelche Zionisten und schon gar nicht die Juden haben Psycho-Seuchen wie Geißlerzüge, Veitstänze oder heutzutage WELTRETTEREI, BUNTFANATISMUS und den spezifisch deutschen KONSENSFASCHISMUS entfacht.
Im spenglerschen Geschichtsverständnis (dem ich zuneige), muss man die abendländische IMMUNDEFIZIENZ wohl als quasi „kulturgenetisch“ bedingte Alterungserscheinung unserer Kultur deuten. Von der wir nur hoffen und beten können, dass sie reversibel sein möge.

Umfangreiche weitere Informationen über mich und mein politisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Denken enthalten meine beiden Blogs:
1. Canabbaia (allgemein)
2. BlockiBlockerBlog (AfD-spezifisch).
(Ein dritter Blog mit Schwerpunkt Reisen und Reisephotos ist der „Schwanbürger“.)
Für den Einstieg empfehle ich die „Kurzfassung meiner Bewerberpräsentation zum AfD-Bundessprecher“ im BlockiBlockerBlog. (Verlinken darf ich hier nicht; googelt halt!)

Ich appelliere an die Delegierten unter euch, mir die nach § 11 Abs. 14 Satz 2 AfD-Satzung erforderliche Zustimmung für meine Kandidatur zu übersenden. (Anschrift: Am Jürgenfeld 7, 87645 Schwangau; vgl. auch meine frühere Rundmail an alle Kreisverbände mit entsprechendem Vordruck.)

Gesamtdeutsch (und trotz der großartigen Erfolge unserer Parteifreunde im Osten ist am Ende nur DAS entscheidend!) stecken wir momentan gewissermaßen in einem „U15-Ghetto“ fest. Ich bin zuversichtlich, dass ich uns aus dieser Stagnation herausführen kann, und zwar mit jenem klaren inneren Kompass, den ich von Anfang an in unserer AfD hatte und an dem ich durch alle Irrungen und Wirrungen unserer Parteigeschichte unbeirrt festgehalten habe.
Erklärung zur Kandidatur gemäß § 3 der Wahlordnung

  • Ich bin bereit vor der Wahl gegenüber der Versammlung zu erklären, in welchen Parteien ich bereits Mitglied war und ob ein polizeiliches Führungszeugnis Eintragungen enthalten würde.
Einwilligungserklärung

  • Hiermit willige ich in die Veröffentlichung meines Kandidatenprofils für die Bewerbung zur Wahl zum Bundesvorstand ein. Es werden von mir mein Vorname, Name, das Jahr des Beginns meiner Mitgliedschaft, mein Landes- und Bezirks- bzw. Kreisverband, die Funktion(en), für die ich mich bewerbe, sowie meine Bereitschaft zur Erklärung zur Kandidatur gemäß § 3 der Wahlordnung veröffentlicht. Zusätzlich kann ich noch etwaig meinen Titel, mein Alter zum Zeitpunkt des Bundesparteitages, ein Foto von mir, bisherige Funktionen in der AfD, meinen derzeit ausgeübten Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit sowie Angaben zu Motivation und Qualifikation veröffentlichen lassen. Die Angabe der E-Mailadresse sowie meiner Mitgliedsnummer erfolgt zur Verifizierung meiner Person. Die Veröffentlichung wird spätestens 3 Monate nach Ablauf des Wahlereignisses beendet. Die Datenschutzhinweise zur Einwilligungserklärung finde ich unter dem folgenden Link: www.afd.de/datenschutz-einwilligung

Die Veröffentlichung erfolgt spätestens am übernächsten Werktag unter dem folgenden Link:
https://www.afd.de/bewerber-bundesvorstand-bpt-braunschweig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre AfD-Bundesgeschäftsstelle

[usw. .........]

----------------------------------------------------------------------------

ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
 Textstand vom 30.10.2019

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen