Dienstag, 19. November 2019

Jäger statt Gejagte sein: Entwurf für ein "zündendes" AfD-Rentenprogramm


Auf dem Rentenparteitag unserer AfD, der wohl irgendwann im Frühjahr 2020 stattfinden wird, möchte ich ein wahrhaft ALTERNATIVES Rentenprogramm einbringen.
(Auch wenn der zuständige Bundesfachausschuss 11 glaubt, ein Monopol für die Programmdebatte in der Partei beanspruchen zu dürfen: Vgl. dazu die Debatte auf meinem Facebook-Profil).
Die Frage ist, ob ihr mich in dieser Sache unterstützt?

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ANTRAG


Der Bundesparteitag möge folgendes RENTENPROGRAMM beschließen:


Zur Orientierung vorab eine Kurzfassung:
  1. Einnahmesteigerung wie in der Schweiz, also BEITRAGSPFLICHT FÜR (FAST) ALLE steuerpflichtigen Einkommen (einschließlich Kapitaleinkommen).
  2. Teilweise AUSGENOMMEN sind lediglich BEAMTE, deren Pensionssystem fortbestehen bleibt. (Um die politischen Widerstände in Grenzen zu halten.) Allerdings müssen für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge entrichtet werden („wirkungsgleiche Übertragung“).
  3. BERUFSSTÄNDISCHE VERSORGUNGSWERKE werden (unter Beibehaltung erworbener Ansprüche) ABGESCHAFFT und in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Dadurch kommen die erwarteten spürbaren Beitragssenkungen auch denjenigen zugute, die bisher in einem separaten System versichert sind.
  4. Im Unterschied zum Schweizer System lehnen wir eine Deckelung der Renten ab. Stattdessen wollen wir eine Regressivrente, bei welcher der RENTENPROZENTSATZ „unten“ (beispielsweise bis zu jenem Rentenbetrag, der einem letzten Einkommen von 1.500,- € entspricht) mit etwa 70 - 80% beginnt, und dann nach einer geeigneten mathematischen Formel GLEITEND ABSINKT. Und zwar um einen winzigen Betrag für jeden Euro Mehrverdienst (oder Mehrbeitrag oder Beitragspunkt) bis auf 50% an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Oberhalb der BBG fallen die Renten weiter bis auf die Untergrenze von 1%.
  5. Keine Grund- oder Mindestrente.
  6. Rentensicherung in der zu erwartenden „DEMOGRAPHISCHEN KRISE“: Weil die Beiträge zunächst stark abgesenkt werden könnten, würde es die Beitragspflichtigen nicht unzumutbar hart treffen, wenn die Prozentsätze in den kommenden Jahren um einige Prozentpunkte erhöht werden müssten.


ZIELSETZUNG:
 

Nach beinahe 130 Jahren ist eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung („GRV“) erforderlich. (Bei dem Begriff „Rentenversicherung“ sind die weiteren von der GRV abgedeckten Leistungen eingeschlossen). Das System muss grundlegend neu strukturiert werden, um es

I. angesichts eines voraussichtlich stark steigenden Altenanteils („demographische Krise“) wetterfest zu machen

II. hinsichtlich Beitragsbasis und Leistungshöhe an die Verhältnisse in anderen europäischen Ländern anzunähern,

III. eine Versorgung zu gewährleisten, die weitgehend allen Rentnern mit einem typischen Versicherungsverlauf einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht, ohne dass diejenigen, die diese Leistungen aufbringen müssen (Beitrags- und Steuerzahler) über Gebühr belastet werden.

Unter Ablaufgesichtspunkten formuliert, stellt sich die Zielsetzung wie folgt dar

1. Rentenanhebung „ab sofort“* in einer Weise, die insbesondere den Geringverdienern zugute kommt.

2. Entsprechende Steigerung der Mittelbeschaffung „ab sofort“.

3. Etwa ab 2030 ist für einige Jahrzehnte ein steigender Altenquotient prognostiziert. Die Belastung der Beitragszahler muss dann entsprechend steigen. Das bedeutet aber auch, dass die Belastung JETZT so bemessen sein muss, dass sie zukünftig noch steigerungsfähig ist, ohne größere gesellschaftliche Verwerfungen auszulösen. 


*(„Ab sofort“ bedeutet jeweils, dass die AfD dies ab sofort ernsthaft und glaubhaft fordert. Konkret umgesetzt werden kann das natürlich erst dann, wenn die entsprechenden politischen Voraussetzungen vorliegen. Der Ausdruck ist auch nicht so zu verstehen, dass die Ausweitung der Beitragspflicht vollständig zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen müsste; d. h. er soll einer evtl. geboten erscheinenden phasenweisen Umsetzung nicht entgegenstehen.)


Hintergrundverständnis des Menschen in der Gemeinschaft
Der grundlegende Gesichtspunkt hinter diesem Reformvorschlag ist das Streben nach einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der (Beitrags- oder Steuer-)Zahler und der Leistungsempfänger. Dabei müssen sich Politik und Bürger stets bewusst sein, dass es zwar immer Individuen sind, welche die Güter produzieren. Dass sie dies aber stets in einem zeitlich und räumlich weit gespannten gesellschaftlichen Rahmen tun. Zeitlich erstreckt er sich von der fernsten Vergangenheit bis in die Gegenwart („Wir alle stehen auf den Schultern von Riesen“). Und in der Gegenwart besteht er aus einem weltweiten, unüberschaubar vielfältigen Zusammenspiel unzähliger Individuen in einem Geflecht ausdrücklicher und stillschweigender Normen. Ohne diese Einbindung in geeignete gesellschaftliche Strukturen bringt selbst die fleißigste Arbeit keine erfolgreiche Volkswirtschaft hervor (Stichwort „DDR“!).

Aus alledem folgt, dass einerseits den Individuen nicht so viel von ihrem Arbeitsertrag weggenommen werden darf, dass sie die Motivation verlieren. 
Andererseits hat aber die Gesellschaft einen legitimen Anspruch darauf, dass die Arbeitenden und die anderweitig von den gesellschaftlichen Institutionen wirtschaftlich profitierende Individuen je nach Leistungsvermögen ihrer jeweiligen staatlichen Gemeinschaft angemessene Beträge zur Verfügung stellen („abgeben“). Objektive Kriterien dafür, was „fair“ und „angemessen“ ist, gibt es natürlich nicht. Insofern muss die Politik „die Hand am Puls des Volkes haben“ und die gängigen Vorstellungen dazu berücksichtigen. Andererseits muss sie aber nach den erkannten Notwendigkeiten (aktuell die Probleme einer Rentenfinanzierung in der demographischen Krise) auch ihrerseits auf die öffentliche Meinung einwirken und um Verständnis für die Notwendigkeit werben, nunmehr alle Bürger und alle Einkommensarten in das Rentensystem einzubeziehen.  

Im Übrigen funktioniert die eigentumsbasierte, geldgesteuerte Marktwirtschaft (der „Kapitalismus“) mit einer strukturellen ökonomischen Rollenverteilung, bei der die Arbeitnehmer zugleich die (Masse der) Konsumenten und die Besitzenden die (Masse der) Investoren stellen. Die richtige Balance, also das optimale Zusammenspiel beider Faktoren gewährleistet der Markt. Eingriffe in die Einkommenssituation beider „Klassen“ von Marktteilnehmern sind möglichst behutsam vorzunehmen. 
Gigantisch-dilettantische und disruptive Verschiebungen, wie sie z. B. ein gesetzlich oder faktisch erzwungenes Geldsparen („Kapitaldeckungsverfahren“) der „Konsumentenklasse“ darstellen würden, sind zu vermeiden.


UMSETZUNG:


Innerparteiliche Verfahrensweise: Wegen der Komplexität der Rentenberechnung sind vorerst nur grobe Angaben möglich. Präzise Details sind binnen 6 Monaten in den Fachausschüssen auszuarbeiten und vom Konvent zu billigen. Maßgeblich für diese Präzisierung sind die u. g. näheren Vorgaben und allgemein der Sinn und Zweck dieser Maßnahmen nach der obigen Darstellung. 

Sollte sich diese Zeitvorgabe als unangemessen kurz erweisen, kann sie vom Konvent um maximal 6 weitere Monate verlängert werden. 
In der Erwartung, dass durch die vorliegende Ziel- und Maßnahmenvorgabe alle größeren Streitpunkte ausgeräumt sind und kein größerer Beratungsbedarf mehr besteht, soll die vom Konvent beschlossene Fassung (evtl. auch in verschiedenen Alternativ-Varianten) dem nächsten regulären oder außerordentlichen Bundesparteitag vorgelegt werden und wird mit dessen Zustimmung (bzw. ggf. Abänderungen) dann zum Rentenprogramm der AfD.


Zu Ziff. 1

Anders als bisher wird die Rente in Zukunft kein LINEARES Äquivalent des Einkommens mehr sein, sondern „regressiv“ ausgestaltet: Wer wenig verdient, bekommt prozentual mehr; wer viel verdient, erhält prozentual weniger (aber nicht weniger als bisher).

Diese GLEITENDE Minderung der Rente soll über eine mathematische Formel sichergestellt werden, bei der für jeden verdienten (oder als Beitrag gezahlten: Das mag im o. g. zweiten Programmschritt entschieden werden) Euro oberhalb eines Basissatzes (gedacht etwa 1.500,- €) mit einer Rentenhöhe von 70 - 80% die Rente um einen klitzekleinen Betrag sinkt und zwar bis auf ca. 50% vom Brutto bei der Beitragsbemessungsgrenze. Danach sinkt sie entsprechend der anzuwendenden Formel weiter bis auf minimal 1%. Das gilt ausdrücklich auch für „Multimilliardäre“. Zwar mögen die in solchen Fällen zu zahlenden Renten in absoluten Beträgen für „Otto Normalerbraucher“ obszön hoch erscheinen. Andererseits sind sie aber gering im Verhältnis zu den geleisteten Einzahlungen, für die sie dennoch sozusagen eine „Anerkennung“ darstellen. 

Der Verlauf dieser Rentenabflachung - linear oder als steilere oder flachere Kurve -, muss (wie auch der genaue prozentuale Eingangssatz) anhand von Berechnungen mit den realen Daten so festgelegt werden, dass neben den Leistungserhöhungen noch Luft für eine spürbare Senkung der Beitragssätze verbleibt.

Im Unterschied zu einer Deckelung der Renten (wie z. B. in der Schweiz) und ebenso zu Mindestrenten hält also das vorliegende System an einem Zusammenhang zwischen den Beiträgen (bzw. letztlich den Einkommen) und der Rentenhöhe fest. (Man könnte das vielleicht als „Fächer-Rente“ bezeichnen: „Außen“ die - ggf. hohen - Einkommen; „innen“ die proportional niedrigeren Renten) Diese „RELATIVE ÄQUIVALENZ“ soll auch der Akzeptanz der Beitragsausweitung (Ziff. 2) bei den Einzahlern dienen.


Zu Ziff. 2

Beide Ausgabensteigerungen („ab sofort“ bzw. später für die demographische Krise) erfordern eine Ausweitung der Einnahmen. Diese soll dadurch erfolgen, dass

a) die gesetzliche Rentenversicherung auf ALLE EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGEN PERSONEN, mit Ausnahme der Beamten und Politiker (s. u.), ausgedehnt wird.

b) die BEITRÄGE AUS SÄMTLICHEN EINKOMMENSARTEN zu entrichten sind, insbesondere auch aus Kapitaleinkommen.
 

Bei den Arbeitnehmern erfolgt die Bemessung wie bisher aus dem Bruttoeinkommen; ebenso (soweit anwendbar: s. u.) bei den Beamten. Alle anderen Einkommensteuerpflichtigen entrichten die Beiträge aus ihrem jeweiligen steuerpflichtigen Einkommen. 
Das stellt zwar eine Ungleichbehandlung dar, die jedoch aus praktischen Gründen vertretbar erscheint (Einkommensermittlung bei Nicht-Arbeitnehmern durch Finanzamt; Vermeidung einer nicht mehr überschaubaren Komplexität, wenn anders verfahren würde).  
Personen ohne Arbeitgeber führen lediglich den halben Gesamtbeitrag (Arbeitnehmeranteil) ab. Entsprechend bekommen diese Personenkreise später auch nur die halbe Rente. 
Zu überlegen wäre, eine freiwillige Einzahlung der anderen Hälfte zu ermöglichen.  

Trotz der Leistungssteigerungen sollte diese Ausweitung der Beitragspflicht auf Basis der geltenden Beitragssätze rein rechnerisch einen massiven Einnahmeüberschuss erzeugen. Dieser hypothetische Überschuss ist für eine deutliche Beitragssenkung zu verwenden. 
Der Fachausschuss wird aufgefordert, dem Konvent entsprechende Berechnungen, evtl. in Form von Alternativen (auf der Leistungsseite z. B. Ausgangsniveau mit 70 / 75 / 80% und unterschiedlich steil abfallenden Leistungskurven) vorzulegen. Sofern der FA das nicht leisten kann, hat die Partei einen entsprechenden Auftrag an ein geeignetes Forschungsinstitut zu erteilen.  

Die erwartete Beitragssenkung ist in den allermeisten Fällen faktisch eine (Netto-)Lohnerhöhung. Angesichts der sich immer stärker aufspreizenden Einkommensentwicklung zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsschichten erscheint diese (maßvolle) Umverteilung aus gesellschaftspolitischer Sicht sachgerecht und wünschenswert und sollte jedenfalls den einsichtigen und sozial orientierten Bestverdienern und „Reichen“ vermittelbar sein. 
Wer für Asyltouristen aus aller Herren ein weites Herz hat, der wird zweifellos auch freudig für jene eigenen Landesleute die Taschen öffnen, die über viele Jahre hinweg Arbeitsleistungen für unsere Gesellschaft erbracht haben, ohne dafür im bisherigen System angemessene Renten zu erhalten.

Die Arbeitgeber werden durch die Beitragssenkung im Durchschnitt ebenfalls entlastet, Je nach Verdienstniveau der Beschäftigten kann es im Einzelfall auf Arbeitgeberseite in absoluten Beträgen allerdings auch zu einer Belastungssteigerung kommen. Das wird in Kauf genommen, weil es nur wenige Unternehmen mit einem hochwertigen und hochpreisigen Angebot betreffen dürfte, welche die Mehrbelastungen verkraften bzw. auf die Preise überwälzen können.



Zu Ziff. 3
Die anfängliche Beitragssenkung wird nicht auf ewig fortbestehen. Mit Beginn der „demographischen Krise“ werden Beitragserhöhungen erforderlich sein. Wegen der stark vergrößerten Beitragsbasis können die Mehrbelastungen in Beitragsprozenten geringer ausfallen als es im bisherigen System der Fall wäre. Möglicher Weise sind die prozentualen Beiträge am Ende nicht höher, als heute im alten System.

Die „FÄCHER-RENTE“ macht also das Rentensystem auf längere Sicht relativ krisenfest. Das schließt eine politische Feinsteuerung bei Aufkommensschwankungen (etwa bei einer Wirtschaftskrise) nicht aus. In jedem Falle würden evtl. erforderliche Leistungsanpassungen in diesem System aber mit hoher Sicherheit sehr viel geringer ausfallen, als bei den mit den Konjunkturzyklen sehr stark schwankenden Kapitalerträgen im Kapitaldeckungsverfahren („KDV“).
 

Fairer Ausgleich“ ist der Leitgedanke dieses Systems. Dessen Sinn es NICHT ist, dass die Politik ungehemmt in die „Schatzkiste“ (lies: die Taschen der einen) greift und die „Beute“ großzügig an die anderen verteilt.  

Auch um das zu vermeiden ist, mit Ausnahme der versicherungsfremden Leistungen, eine Steuerfinanzierung der Leistungsausweitungen NICHT wünschenswert. Die erforderlichen Steuererhöhungen würden in den „großen Topf“ fließen, und alle möglichen Interessengruppen würden Stielaugen bekommen, weil „sooo viel Geld im Topf ist“, dass doch sicherlich „für diesen und jenen bescheidenen Wunsch auch noch was bei übrig ist“.

Der durch die Umstellung entfallende allgemeine Steuerzuschuss ist in Form von Steuersenkungen an die Bürger zurückzugeben.



SONDERFÄLLE:


A. Pensionssystem für Beamte
Der sicherste Weg, jedweden Reformvorschlag gegen die Wand zu fahren, wäre die Forderung nach Einbeziehung der Beamten (wie auch der Politiker) in die GRV. Da würde ein uferloser Streit ausbrechen, ob das Grundgesetz das zulässt oder nicht. Und die beamteten Richter würden zweifellos die Interessen ihres Standes schützen. Deshalb wird diese Frage hier ausgeklammert und geht dieses Rentenprogramm von einem Fortbestand der bisherigen Versorgung von Beamten durch staatliche Pensionen aus.

Allerdings sind die Belastungen aus dem neuen Verfahren „wirkungsgleich“ auf die Beamten zu übertragen. Das lässt sich dadurch erreichen, dass Beamte für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls Beiträge (Arbeitnehmeranteile) in dieses System einzahlen müssen. Und dann auch Renten dafür bekommen; allerdings nur den für das jeweilige Gesamteinkommen geltenden (reduzierten) Satz. 

Der Staat müsste KEINE Arbeitgeberanteile entrichten, weil er ja bereits Pensionen an die Beamten bezahlt, die in aller Regel höher als die gesetzlichen Renten sind.
Ein Beispiel zur Erläuterung:  

Vergütung 10.000,- €; BBG (fiktiv) 7.000,- €; Beitragssatz (gesamt) 12%; Reguläre Rentenhöhe bei 10.000,- € Einkommen = 40%. 
Der Beamte zahlt seinen Anteil (6%) auf die Differenz zwischen der BBG und seiner (höheren) Vergütung, also auf 3.000,- €. 
Er bekommt (da ja nur der halbe Anteil des Gesamtbeitrages eingezahlt wurde), ½ von 40% = 20% Rente aus 3.000,- fiktivem Einkommen. 
(Das heißt nicht unbedingt, dass er tatsächlich den rechnerisch resultierenden Betrag von 20% erhält; insoweit sind noch die Dauer der Einzahlung und ggf. höhere oder geringere Bezüge während dieser Zeiten zu berücksichtigen. Im Detail ist die Rentenberechnung also - wie schon jetzt - recht kompliziert. Das Beispiel soll lediglich die grundsätzliche Funktionsweise der „wirkungsgleichen Übertragung“ auf die Beamten verdeutlichen.)


B. Altersvorsorge für Politiker
Wie bei den Beamten bleiben die bisherigen (unterschiedlichen) Systeme der Altersvorsorge bestehen. In gleicher Weise wie dort ist die „FächerRente“ auch auf die Politiker wirkungsgleich zu übertragen.

Die einzelnen Parlamente können für ihre Mitglieder eine vollständige (dann aber dauerhafte) Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung beschließen.


C. Berufsständische Versorgungswerke
Die verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Ingenieure und Psychotherapeuten) sind unabhängig vom wirtschaftlichen Status der Berufsausübung als Angestellte oder Selbstständige Pflichtmitglieder im berufsständischen Versorgungswerk ihrer Kammer.“ (Zitat nach der einschlägigen Darstellung auf der Webseite des „Bundesverband Freier Berufe“).

Diese selbständigen Versorgungswerke werden aufgelöst und in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Hintergrund ist NICHT der Wunsch, möglichst viel Geld in die gesetzlichen Rentenkassen zu spülen. Vielmehr wäre der Fortbestand der separaten Sicherungssysteme eine Benachteiligung der dort Versicherten:
  • Ganz allgemein schon deshalb, weil diese großenteils mit dem KDV arbeiten (vgl. Wikipedia-Stichwort „berufsständische Versorgung“) und damit unter den niedrigen Zinsen und Renditen leiden, die sich mit der „demographischen Krise“ voraussichtlich noch verschärfen werden.
  • Und speziell im Rahmen der o. a. Reform deshalb, weil sie sonst von der erwarteten Beitragssenkung und der (regressiven) Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen wären. Ließe man die separate Versorgung einfach fortbestehen, bliebe dieser Versichertenkreis von der enormen Ausweitung der gesellschaftlichen Beitragssolidarität ausgeschlossen und wäre massiv benachteiligt.
Theoretisch könnte dieses Ziel wahrscheinlich auch dadurch erreicht werden, dass auf der Ausgabenseite die GRV Zuschüsse an die berufsständischen Versorgungswerke leistet und auf der Einnahmenseite Sonderbeiträge (nach Art der Beamten-Einbeziehung) für die Besserverdiener erhoben werden. Das jedoch würde die Komplexität des Gesamtsystems exorbitant steigern, es dadurch kostenaufwändiger sowie in diesem Teil fast unüberschaubar machen.

Stattdessen ist den Betroffenen ein Wegfall ihres bisherigen Systems fraglos zumutbar, weil sie damit im Endeffekt in der Summe nicht belastet, sondern begünstigt werden und weil die Komplexität (Undurchschaubarkeit) gesellschaftlicher Institutionen nicht ins Unendliche gesteigert werden darf. Die sozialen Sicherungssysteme müssen handhabbar und wenigstens in ihren Grundzügen für die breite Masse der Bürger übersichtlich bleiben. 

Auf der anderen Seite darf es auch keine Trittbrettfahrerei und Rosinenpickerei geben.



SONSTIGES:


Grundrente:
Die von der Großen Koalition im November 2019 beschlossene Grundrente wird für Neufälle ersatzlos abgeschafft. Altfälle werden nach dem „Meistbegünstigungsprinzip“ entweder nach der alten oder der neuen Rechtslage berechnet.
Soweit bei Neufällen Renten unterhalb der Grundsicherung liegen, ist das hinzunehmen (und auf entsprechenden Antrag die Rente aus der Grundsicherung aufzustocken). Es wird jedoch erwartet, dass solche Situationen unter der vorgeschlagenen Regressivrente für eine weitaus kleinere Anzahl von Fällen eintreten werden als bisher. 
Unter Gerechtigkeits- und Akzeptanzgesichtspunkten erscheint es wünschenswert und geboten, die (regressive) Äquivalenz von Beitragsleistung und Rentenhöhe durchgängig zu wahren und nicht IM RAHMEN DES RENTENSYSTEMS durch eine Mindestsicherung zu unterlaufen.


Vertrauensschutz für bestehende private Vorsorgeverträge:
Ein ziemlich verzwicktes Gebiet dürfte die Behandlung von Fällen sein, wo bereits eine vertragliche private Alterssicherung (Lebensversicherungen usw.) besteht. Das gilt natürlich nur für bestehende Verträge; auf Dauer werden solche Ausnahmen entfallen. Für den Anfang ist mit einer gewissen Schmälerung der Einnahmebasis zu rechnen. Die wird allerdings nicht so dramatisch ausfallen, dass sie die beabsichtigten Leistungserhöhungen und Beitragssenkungen wesentlich beeinträchtigt.

Zu überlegen wäre auch, die Beitragspflicht für bisher Nichtversicherte erst unterhalb eines bestimmten Alters (40 - 50 Jahre) beginnen zu lassen, wo bei normalem Verlauf noch ein substantieller Beitrag für die eigene Altersvorsorge angespart werden kann. 


Berücksichtigung von Kindern im Rentensystem?
Vielen Forderungen zur Berücksichtigung von Kindern bei Rentenzahlung oder Beitragsbemessung liegt die (stillschweigende) Meinung zugrunde, dass nur das Umlageverfahren (UV) auf Kinder angewiesen wäre. So behauptet z. B. das Gutachten „Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft vom Februar 1998 (dessen Ideengeber und vermutlich auch Verfasser Prof. Hans-Werner Sinn war und das man wohl als Blaupause für die „Riester-Rente“ ansehen darf):
 „… im Grunde entstehen die Finanzierungsprobleme des Umlageverfahrens dadurch, dass Haushalte ohne Kinder sich an den Arbeitseinkommen der Kinder anderer Leute beteiligen können, dass also mit der Einführung dieses Verfahrens eine Sozialisierung der Schaffenskraft der Kinder vorgenommen wurde“. 
Diese Meinung ist ebenso weit verbreitet wie falsch. Richtig ist, dass die Rentenfinanzierung aus der Arbeitsleistung der Jungen - also ggf. „anderer Leute Kinder“ - erfolgt. 

Das ist aber nicht nur beim UV so; Auch beim KDV müssen „Junge“ da sein (bei Auslandsinvestitionen sind es die Kinder anderer Völker), um das zu produzieren und über Zinsen oder Dividenden an die Geldkapitalbesitzer (darunter auch die Vorsorgesparer) „abzugeben“, was diese konsumieren (wollen). Klassisch formuliert die sog. „Mackenroth-These“ diesen Zusammenhang: 
Aller Sozialaufwand [muss] immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden …. Es gibt gar keine andere Quelle ….., aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand“.

Daraus folgt, dass es nicht sachgerecht wäre, lediglich die kinderlosen BEITRAGSZAHLER zur Entlastung der Eltern heranzuziehen. Tatsächlich tut unsere Gesellschaft das auch nicht; der Staat (und damit die Gesamtheit der STEUERZAHLER) leistet vielfältige Hilfe, z. B. in Gestalt von Kindergeld, Steuerentlastung (diese allerdings sehr unvollständig über das Ehegattensplitting; hier fordert unser Parteiprogramm richtiger Weise ein Familiensplitting) und der Übernahme von Ausbildungskosten.

Es sind eben NICHT NUR die kinderlosen Rentner, die von den „Kinderinvestitionen“ (oder dem „Humankapitalsparen“) der Eltern profitieren, sondern ebenso auch die Kapitalbesitzer. Einem berühmten Zitat nachformuliert: „Alle Räder stehen still, wenn keiner Kinder zeugen will“.
😁

Will man dennoch die Aufwendungen der Eltern für die Kinderaufzucht im Rentensystem berücksichtigen, müsste das „vorn“ geschehen, etwa in Gestalt einer Beitragsspreizung. Und NICHT erst „hinten“ durch gestaffelte Rentenleistungen für Rentner mit und ohne Kinder. Das Geld benötigen die Eltern WÄHREND sie ihre Kinder großziehen, nicht hinterher, wenn diese auf eigenen Beinen stehen.



Verlängerung der Lebensarbeitszeit?

Sofern die Lebenserwartung weiterhin deutlich steigt, darf auch ein späterer Rentenbeginn kein Tabu sein. Schließlich fordert der vorliegende Plan einen FAIREN AUSGLEICH zwischen den Interessen von Einzahlern und Rentenempfängern. Er ist KEINE politische Strategie, den Rentnern Honig ums Maul zu schmieren, den andere bezahlen sollen.


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BEGRÜNDUNG


 

Das Rentenprogramm unserer AfD muss eine A-L-T-E-R-N-A-T-I-V-E zu demjenigen bieten, was diejenigen bieten, die das deutsche Rentensystem gegen die Wand gefahren haben.
Es muss getragen sein vom MUT ZUR WAHRHEIT. 
Daher muss es realistische und nachvollziehbare Angaben darüber machen,
  • wo die Mittel herkommen sollen („Wer soll das bezahlen“?) 
  • wer aus welchem Grunde besser als bisher gestellt wird 
  • auf welche Weise dieses System die Renten auch bei steigendem Altenquotienten („demographische Krise“) aller Voraussicht nach wetterfest machen kann.
Ungeeignet sind Pseudo-Konzepte, die
  • dem Steuerzahler Lasten in Höhe von hunderten von Milliarden € aufbürden möchten ohne zu sagen, welche Steuern dafür (dramatisch) erhöht werden sollen oder 
  • Gegenfinanzierungen benennen, die es gar nicht gibt, bei denen nicht sicher ist, ob die Einnahmen überhaupt realisierbar sind (z. B. Einsparungen im Bundeshaushalt) oder die unser Parteiprogramm längst anderweitig verplant hat.
In sozusagen ökonomisch-organisatorischer Hinsicht gibt es genau ZWEI Verfahren (und deren Mischformen), eine (Renten-)Versicherung zu organisieren: 
  • das KAPITALDECKUNGSVERFAHREN (KDV: Rente wird - juristisch-formal betrachtet - aus selbst angespartem Vermögen finanziert) und
  • das UMLAGEVERFAHREN (UV: laufende Beiträge der Jungen finanzieren Renten der Alten).
Der denkbare Einwand, es gebe doch auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung über Steuern, würde die ökonomische mit der technischen Ebene in einen Topf werfen. Denn in ökonomischer Hinsicht ist auch die Steuerfinanzierung ein UMLAGEVERFAHREN, bei dem die Auszahlungen den laufenden Einnahmen entnommen werden und kein Kapitalstock gebildet wird. (Auch die Beamtenpensionen werden also in einem UV aufgebracht!) 
(In einem noch weiteren volkswirtschaftlichen Sinne erfolgt sogar JEDE Rentenzahlung im Umlageverfahren - vgl. oben die „Mackenroth-These.)


IST DAS KDV IMMUN GEGEN DIE DEMOGRAPHISCHE KRISE?
 

Ab etwa 2030 wird in Deutschland ein starker Rückgang der Anzahl der Arbeitenden und ein relativ steigender Altenanteil erwartet (steigender „Altenquotient“). Die Verfechter des KDV behaupten nun, wenn es weniger „Junge“ gäbe, könnten diese die Beiträge für die Alten nicht mehr aufbringen. Was zunächst jedem einleuchten wird.

Diese demographische Entwicklung gab es freilich schon in der Vergangenheit, jedoch wurde sie damals durch die stark anwachsende Produktivität ausgeglichen, die für BEIDE Gruppen einen Einkommenszuwachs möglich machte. In den letzten Jahrzehnten sind die Produktivitätsgewinne immer mehr gesunken (in Deutschland und ganz allgemein in den entwickelten Ländern). Außerdem vollzieht sich die weitere Alterung unserer Gesellschaft nunmehr sehr rasch. Es ist also nicht zu erwarten, dass wir wie früher ohne Umverteilung auskommen.


Das AfD-Rentenprogramm setzt voll auf das Umlageverfahren, weil das KDV aus unschwer nachvollziehbaren Gründen keine geeignete Lösung ist. Ganz im Gegenteil würde eine großmaßstäbliche Umstellung gewaltige wirtschaftliche Verwerfungen auslösen und die Probleme noch vielfach potenzieren.


Die KDV-Adepten „framen“ die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, indem sie sie auf die Verfahrens-Dimension beschränken (sinkende Menge an Beitragszahlern). Dadurch lenken sie davon ab und verschweigen (ob bewusst oder aus Ignoranz dürfte im Einzelfall unterschiedlich sein), dass die Versorgung der Alten immer und ausschließlich nur aus der Güterproduktion der Arbeitenden erfolgen kann („Mackenroth-These“). Oder, anders gesagt, dass es (auch) bei der Rentenfinanzierung schlussendlich nicht um Geld geht, sondern um die Produktion und Verteilung von GÜTERN.

Und weniger Arbeitende produzieren nun einmal (bei gleichem technologischen Standard) weniger Güter. DEREN VERTEILUNG ist die eigentlich relevante Dimension. Die Aufteilung der verfügbaren Geldmittel ist sozusagen lediglich ein Hilfsmittel, um die Aufteilung der produzierten Güter auf Arbeitende und Rentner zu organisieren. Daraus folgt natürlich auch, dass Verteilungsänderungen ein Nullsummenspiel sind: Was man dem einen gibt, muss man anderen nehmen: There is no free lunch (mit Ausnahme von Produktivitätsteigerungen), und deshalb geht es in der Realität auch nicht darum, dass die Politik irgendwelche „Töpfe“ anzapft: Dahinter stehen immer Menschen (dieser oder jener Personenkreise, z. B. Einkommensklassen), welche die „Töpfe“ auffüllen müssen.


Das KDV ist auch deshalb schwachsinnig, weil weniger Arbeitende weniger Kapital benötigen. Bürdet man den Arbeitenden jetzt ein Zwangssparen auf. dann können diese Gelder gar nicht produktiv investiert werden - sondern fließen allenfalls in amerikanische Granitküchen: With love from the German taxpayer!

Die Umstellung vom UV auf das KDV wäre ein solches Zwangssparen, das eine extrem schädliche Wirkung auf die Volkswirtschaft hätte: Die Vorsorgesparer könnten weniger Geld für ihren Konsum ausgeben, die Nachfrage würde dramatisch einbrechen, eine Wirtschaftskrise - oder noch gewaltigere Exportüberschüsse - wären vorprogrammiert. Auch über Investitionen könnte und würde das Zwangsspargeld nicht in die Realwirtschaft zurückfließen, weil

a) es den Unternehmern wegen fehlender Nachfrage keine Renditen brächte und

b) weil weniger Arbeitende nicht noch mehr Fabriken bedienen können.

Für rentable Investitionen ist dagegen sowieso genügend Geld vorhanden; zum einen durch die Unternehmensgewinne, zum anderen durch die Kredit(-Geld-)Schöpfung der Banken.

Nur geldtheoretisch gestrige Geister glauben noch, dass Banken Spargelder verleihen. Davon benötigen sie zwar tatsächlich eine gewisse Menge. Aber grundsätzlich gilt, das das Bankensystem Kredite NICHT aus den Ersparnisse finanziert. Vielmehr kommt (im heutigen Kreditgeldsystem) genau umgekehrt jegliches Geld überhaupt erst durch Kredite in die Welt. Irgendjemand muss einen Kredit aufgenommen haben, damit ggf. ein anderer das so geschöpfte Geld sparen kann.


Teilweise sind die Anhänger des Kapitaldeckungsverfahrens wohl lediglich ökonomisch kurzsichtig. Teilweise vertreten sie aber vermutlich ganz bewusst die Interessen der Kapitalbesitzer. Dabei ist der gängige Verweis auf die Profitmöglichkeiten der Finanz“industrie“ viel zu kurz gegriffen: Der eigentliche Nutzen einer solchen Umstellung für die Kapitalbesitzer läge darin, dass die Renteneinkommen auf Gedeih und Verderb mit den Unternehmensgewinnen (bzw. der Zinshöhe) verknüpft würden: Der arme Rentner und der Multimilliardär wären Bundesgenossen - gegen die dann Arbeitenden.

Die Kapitalbesitzer könnten (und würden) dann etwa Zinssenkungen der Notenbanken mit dem Hinweis torpedieren, dass diese die Altersvorsorge beeinträchtigen würden. Sie würden also Rentnerinteressen vorschieben, um (auch) selber kräftig abzusahnen.

Es klingt so herrlich sozial, wenn man „die Rückkehr zu einem normalisierten Zinsniveau … mit Nachdruck betreiben“ will, um „private Altersvorsorge und Kapitaldeckung zu ermöglichen“. Tatsächlich würden aber auch ganz andere Kreise von diesem angeblich „normalen“ Zinsniveau profitieren. (Ohnehin müssten nach den Marktgesetzlichkeiten die Zinsen schon ganz von selber drastisch sinken, wenn ein - zwangsweise - gigantisch gesteigertes Geldsparen dem Kapitalmarkt jedes Jahr Hunderte von Milliarden Euro zuführen würde. Denn neben den Zentralbanken bestimmen Angebot und Nachfrage das Zinsniveau. Und (hoffentlich) niemals der Staat im Verordnungswege! 

Bezahlen müssten höhere Zinsen (wenn man sie denn irgendwie herbeiführen könnte) diejenigen, die Kredite benötigen und somit KEIN Geld haben. Also tendenziell die ärmeren Schichten (auch als Verbraucher, soweit Unternehmen Zinsen über die Preise weiterreichen). Und außerdem der Staat - der sich die Mehrbelastung bei seinen Steuerzahlern zurückholen würde.

Außer bei den Zinsen würde das „Sozial“-Argument dann auch bei den Löhnen kommen: „Ihr könnt doch nicht so hohe Löhne verlangen; da bleibt den Unternehmen kein Gewinn mehr und sie können den Rentnern keine Dividende mehr auszahlen.“


Die Kapitalbesitzer bzw. deren Interessenvertreter sind schon schlaue Kerlchen: Fein ausgeklügelt hat sich diese Sippschaft ihren Raubzug gegen die breite Masse!

Dass sie damit allerdings durch den Nachfrageentzug die gesamte Wirtschaft in eine Krise treiben würden: So weit reicht der Horizont der Kapitalinteressen auch wieder nicht. Gier frisst eben Hirn ….. .


WÜRDE „DAS AUSLAND“ UNSERE RENTNER DURCHFÜTTERN?


Was Investitionen im Ausland angeht, sind diese in den hier relevanten Größenordnungen von einigen hundert Milliarden Euro pro Jahr* gar nicht möglich.
* (Neben Deutschland kämen sicher auch andere Länder auf diese scheinschlaue Idee)


a) Schon von den ökonomischen und regulatorischen Bedingungen her eignen sich nur relativ wenige Länder überhaupt dafür. Afrika und der Nahe Osten derzeit wohl eher nicht; Südamerika ist unruhig und auch Indien empfängt ausländische Investoren nicht mit offenen Armen.

b) Unter den verbleibenden Ländern haben viele (nicht zuletzt auch China!) ihre eigenen demographischen Problem.

c) Beispielsweise in den USA ertrinken die Unternehmen im Geld und kaufen eigene Aktien zurück, anstatt zu investieren: Die haben für unsere Ersparnisse schlicht keine - produktive - Verwendung.


Aber ohnehin ist die Annahme total weltfremd, dass fremde Völker auf Dauer unsere Alten durchfüttern würden - Eigentumstitel hin oder her!
 

ZUSAMMENFASSEND können wir also feststellen, dass das Kapitaldeckungsverfahren als vermeintliche Lösung demographischer Probleme eine makroökonomische Schimäre ist.

Hergeleitet ist sie letztlich aus einer unzulässigen Übertragung mikroökonomischer Weisheiten auf die Makroebene der gesamten Volkswirtschaft. Dieser Übertragung verdankt sie auch ihre große Popularität im Volk verdankt: „Hast du was, bist du was“ leuchtet jedem unmittelbar ein. Dass es aber immer andere sind, die ihr Arbeitsergebnis (teilweise) an die Rentner bzw. Kapitalbesitzer abliefern müssen (in Form von Beiträgen oder Dividenden und Zinsen), damit diese „etwas sind“ (etwas konsumieren können): Darüber denken Laien nicht weiter nach. Und viele Fachleute leider auch nicht. 

Die Sparschwein-Perspektive von klein Fritzchen und klein Erna ist eben nicht auf eine ganze Volkswirtschaft anwendbar: „Es gibt keine Ansammlung [der später benötigten Güter] von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ [der Güter und Dienstleistungen, die man als Rentner konsumieren muss bzw. möchte] im privatwirtschaftlichen Sinne“ (Mackenroth-These, s. o.). Alles Geld der Welt kauft seinem Besitzer immer nur das, was andere vorher hergestellt haben. Wenn die (im Extremfalle) nichts produzieren, kann nicht einmal Dagobert Duck etwas kaufen.


SIND DIE RENTENVERPFLICHTUNGEN EINE „IMPLIZITE STAATSSCHULD“?
 

Auch hier geht es nicht um Wissenschaft, sondern um Interessen. Und um die Übertragung mikroökonomischer Vorstellungen und Regelungen auf die Gesamtwirtschaft - wo sie aber sinnlos sind.
Natürlich macht es Sinn, wenn Unternehmen Pensionsverpflichtungen in einem gewissen Rahmen als zukünftige Belastungen (Schulden) in ihre Bilanzen einstellen: Sie müssen ja entsprechende Überschüsse erwirtschaften (also auch ihre Preise entsprechend festlegen), um diese Renten bezahlen zu können.  Der Staat finanziert seine Ausgaben über Steuern sowie, wenn man alle Sozialleistungen einbezieht, über Beiträge. Insoweit muss (von Kreditaufnahmen abgesehen) lediglich der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben sichergestellt sein:

Zukünftige Ausgaben (auch Beamtenpensionen!) als Schulden auszuweisen, wäre nutzlos. Nützen tut das nur denjenigen gierigen Kreisen, die dem Kleinen Mann mit Horrorzahlen in Billionenhöhe ein schlechtes Gewissen einjagen wollen: „Schäm dich, du Schmarotzer, so viel kostest du den Staat!“ (Und die selber, im Schatten dieser antisozialen Propaganda, die Billionen in die eigenen Taschen schaufeln bzw. noch mehr scheffeln möchten.)



IST EINE BEITRAGSFINANZIERTE REGRESSIVE RENTE VERFASSUNGSKONFORM?
 

Zweifelhaft könnte die VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT einer regressiven Rente sein.
 Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat einen ähnlichen Vorschlag in seiner Ausarbeitung „Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bei regressiver Abflachung der Rentenhöhe“ (WD 6 - 129/16 hier zu finden) untersucht. 
Allerdings enthält sein Szenario ZWEI WESENTLICHE UNTERSCHIEDE zu dem obigen Vorschlag:
  • Die Beitragspflicht wird dort lediglich auf ARBEITSENTGELT oberhalb der BBG ausgeweitet und
  • Die regressive prozentuale Rentenabsenkung beginnt auch erst mit der BBG.  
Anders als in dem in Ziff. 3.2.3 Abs. 6 der Ausarbeitung angenommenen Szenario wäre bei der FächerRente also ein durch eine „Reichensteuer“ finanzierter Staats-Zuschuss zur RV kein „weniger belastendes Mittel“. Vielmehr hätte die in dem obigen AfD-Rentenprogramm geforderte ALLGEMEINE Beitragspflicht denselben Effekt wie eine generelle Steuererhöhung für die "Reichen".  
Jedoch wäre eine Steuerfinanzierung extrem unzweckmäßig, weil viel Geld im „großen Topf“ vielfältige Begehrlichkeiten von Bürgern und Politik auslösen würden. Eine Zweckentfremdung von Teilen der eigentlich für die Rente gesteigerten Steuereinnahmen wäre vorprogrammiert.

Weiterhin darf als sicher unterstellt werden, dass im politischen Aushandlungs-Prozess die erforderlichen steuerlichen Mehrbelastungen zu einem nicht geringen Teil genau bei denjenigen landen würden, die man eigentlich entlasten wollte.

Auch würden, im zeitlichen Verlauf betrachtet, zwar Ausgabensteigerungen wahrscheinlich durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden (wie das natürlich auch bei den Beiträgen erforderlich wäre). Ausgabensenkungen dagegen würde der Staat (die Politik) nicht für Steuersenkungen nutzen, sondern solche "Schatzfunde" lustig anderweitig "verfrühstücken".
 So betrachtet liegt es keineswegs im wohlverstandenen Interesse der Reichen, wenn der Staat die Rentenfinanzierung (teilweise) via Steuern statt durch Beiträge organisieren würde. Denn bei den Beiträgen ist die Zweckbindung institutionell vorgegeben und die korrekte Mittelverwendung für die Öffentlichkeit unschwer nachprüfbar.  

Ich bin sicher, dass sich das BVerfG solchen Argumenten "aus der Lebenswirklichkeit" nicht verschließen würde, wenn sie überzeugend vorgetragen werden. Zumal es mit einem massiven Ansehensverlust im Volk rechnen müsste, wenn es einen großen Reformwurf torpedieren würde: Man würde den Verfassungsrichtern "Klassenjustiz" vorwerfen und es ihnen (zu Recht) anlasten, wenn statt einer nachhaltigen Reform weiterhin eine elende Herumschrauberei an den Renten und den Einnahmequellen praktiziert werden müsste.  

Anders als in 3.2.3 Abs. 1 des Gutachtens beginnt nach meinen Vorstellungen die regressive Abflachung der Rente bereits bei irgendwo zwischen 1.000,- und 2.000,- Bruttoverdienst, was wohl ebenfalls eine Rolle bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit spielen dürfte.

Ein "Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit" wäre eine Steuerfinanzierung ebenso wie die (neuen) Beiträge für die "FächerRente". Würde das BVerfG die Beitragsbelastung mit dieser Begründung ablehnen, hätte es die Zulässigkeit eines sozialen Ausgleichs überhaupt negiert.

Es gibt also sehr belastbare Gründe für die Annahme, dass die „FächerRente“ verfassungskonform ist und für die Erwartung, dass das BVerfG eine derartige „Jahrhundertreform“ nicht kippen würde


ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 07.12.2019

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