Der Bundesparteitag möge beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm 2021 zwischen den Kapiteln „Das Volk muss wieder zum Souverän werden“ und „Volksabstimmungen nach Schweizer Modell“ (also zwischen den Zeilen 15 und 16) den nachfolgenden Absatz einzuschieben:
- den Euro einzuführen
- Deutschland in einer europäischen Schuldenunion zu verstricken
- unser Land durch die irre „Energiewende“ massenhaft auszusaugen oder gar
- der Massenimmiggression Tor und Tür zu öffnen,
[Nachtrag 10.3.21: Zur Begegnung Prof. Meuthen mit einem Pro-AfD-Milliardär vgl.aktuell hier.]
II. Vorschlag: Erbschaftssteuer reformieren statt abschaffen!
SACHANTRAG zur Erbschaftssteuer (ersetzt Zn. 236 – 246 LA)
Bei der Erbschaftssteuer wird für Verwandte in gerader Linie ein Freibetrag von 5 Mio. € eingeführt, bei Geschwistern von 2 Mio. €. Für sonstige Verwandte reduziert sich der Freibetrag auf 500.000,- €.
Bei einer Vererbung zwischen Ehegatten wäre auch eine völlige Steuerfreiheit erwägenswert (vgl. Tagesspiegel-Interview mit Paul Kirchhof vom 29.04.2019 „Die Bürger kämpfen nicht mehr für einfache Steuern“).
Jegliche Steuerbefreiungen werden abgeschafft.
Um dem besonderen volkswirtschaftlichen Wert von Familienunternehmen und den berechtigten Anliegen dieser Erben Rechnung zu tragen, kann die Erbschaftssteuer bei einer Unternehmensfortführung durch die Erben in bis zu 15 Jahresraten getilgt werden.
BEGRÜNDUNG:
Der Leitantrag fordert eine völlige Abschaffung der Erbschaftssteuer und versucht, sich dafür die Zustimmung der Delegierten mit hinterhältigen Methoden zu erschleichen:
machen die Vererbungen von Familienunternehmen bei persönlicher Betriebsfortführung durch die Erben, die der Leitantrag als einzig denkbare oder bedeutsame Fallgestaltung suggeriert, überhaupt nur einen Teil der Erbfälle aus und
ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Unternehmen durch die Erbschaftssteuer durch die Erbschaftssteuer ruiniert worden wäre. Das ist schon deshalb unmöglich, weil diese Steuer nicht von den Unternehmen aufzubringen ist, sondern von den Erben. Die dafür das Unternehmen im Bedarfsfalle ganz oder teilweise verkaufen können. Tatsächlich haben die Erbschaftsfälle der Gebrüder Albrecht (Aldi Nord und Aldi Süd) weder die Unternehmen noch die Erben ruiniert. Somit ist die gegenteilige Behauptung im Leitantrag grob wahrheitswidrig.
verheimlicht der Text im Leitantrag, dass die Erben von kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen im Falle der Betriebsfortführung (unter einigen Zusatzbedingungen) nach geltendem Recht weitestgehend bzw. ganz von der Steuerpflicht befreit sind.
- sind Ausdrücke wie „sozialistische Gleichheitsvorstellungen“ und „klassenkämpferische Neidgefühle“ Standardphrasen der Marktradikalen, die üblicher Weise auch zur Diskreditierung des Sozialstaats insgesamt eingesetzt werden.
„Aus nüchterner ökonomischer Optik ist der Erbschaftssteuer jedoch viel abzugewinnen. Im Gegensatz zu den meisten anderen direkten Steuern ist sie kaum leistungshemmend - ja unter Umständen sogar leistungssteigernd -, und AUS DER GERECHTIGKEITSPERSPEKTIVE SCHEINT ES SINNVOLLER, GEERBTE ALS SELBST VERDIENTE VERMÖGEN ZU BESTEUERN“.
Damit erweist sich die Erbschaftssteuer als idealer Baustein zu der von unserem Sozialpolitiker Prof. Meuthen geforderten Transformation.
Die Behauptung des Leitantrages (Zn. 245/246), wonach es „keinen akzeptablen Grund [gibt], aus Trauerfällen Steuerfälle zu machen“, lässt sich mit validen Gründen bestreiten.
So war bereits 2011 das Vermögen hochgradig konzentriert: Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung besaßen 63 Prozent des gesamten Vermögens, das reichste Prozent besitzt 32 Prozent und die reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung 16 Prozent des gesamten Vermögens (nach „Hohe Erbschaftswelle, niedriges Erbschaftsteueraufkommen“, DIW-Wochenbericht 3/2016). Und diese Konzentration nimmt seither insbesondere auch durch den Erbmechanismus ständig zu.
Es ist nicht Sinn und Zweck unserer AfD, den ohnehin weltweit auftretenden „Refeudalisierungs“-Tendenzen noch Beihilfe als Lobby der Superreichen zu leisten.
Ist Prof. Kirchhof ein sozialistischer Neidhammel?
Das übliche Argument, dass man bereits versteuerte Einnahmen nicht noch einmal versteuern dürfe, trägt der Leitantrag zwar nicht vor. Doch wird es mit tödlicher Sicherheit in der Debatte hochkommen.
Diese diskursive Unwucht resultiert aus der Interessenlage der finanziell Bessergestellten, die lieber Verbrauchssteuern zahlen als die progressive Einkommenssteuer. („Die Umsatzsteuer ist in besonderer Weise sozialpolitisch zu rechtfertigen, weil dort der Millionär und der Bettler das gleiche zahlen“ sagt Paul Kirchhof a. a. O.). Aufgrund dieser Interessenlage machen die marktradikal-neoliberalen Wasserträger und Wadenbeißer dieser Kreise niemals die Verbrauchssteuern als „Doppelbesteuerung“ madig, sondern exklusiv die Erbschaftssteuer.
Summa summarum wäre es eine denkbar dumme Idee, unsere AfD als Mövenpick-Partei 2.0 zu positionieren.
III. Vorschlag: Sektiererische Forderungen zum "Geldsystem" aus Wahlprogramm streichen!
- Auf der einen Seite hätten die Gemeinden keinen Anreiz zu Einsparungen, wenn sie vom Bund ohnehin einen Festbetrag erhalten.
- Zum anderen wären sie außerstande, evtl. gewünschte besondere Projekt auf dem Wege einer Grundsteuererhöhung zu finanzieren.
Wenn die Zahl der Arbeitnehmer rascher sinkt als diejenige der Alten („Demographische Krise“), SINKEN KEINESWEGS NUR DIE BEITRÄGE. SONDERN (was in der Regel –leider auch bei uns - übersehen wird) im staatlichen Bereich AUCH DIE STEUEREINGÄNGE.
- Im
Bereich der Privatwirtschaft vermindern sich die Investitionsmöglichkeiten ebenso
wie die Kapitalerträge: Es macht deshalb überhaupt keinen Sinn, für weniger Arbeitnehmer mehr Fabriken zu bauen. Und umgekehrt
gilt: Wenn sich, modellhaft gesprochen, die Arbeitnehmeranzahl halbiert, sind
auch die bestehenden Fabriken nur zur Hälfte ausgelastet und somit halbieren
sich die Dividenden. Zusätzliche Geldersparnisse könnten deshalb überhaupt
nicht investiert werden. Zudem würden sie auf der Nachfrageseite fehlen und das
führt entweder zur Wirtschaftskrise oder erzwingt ungefähr eine Verdoppelung unserer
bereits jetzt obszön hohen Exportüberschüsse.
- Beiträge („ Umlageverfahren“),
- Steuern,
- privates Sparen („Kapitaldeckungsverfahren“)
1. Einnahmesteigerung wie in der Schweiz, also BEITRAGSPFLICHT AUF (FAST) ALLE steuerpflichtigen Einkommen (einschließlich Kapitaleinkommen).
2. AUSGENOMMEN sind lediglich BEAMTE, deren Pensionssystem fortbestehen bleibt. Allerdings müssen für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge entrichtet werden („wirkungsgleiche Übertragung“). (Grund für die Herausnahme: Überfrachtung des Konzepts vermeiden, um ein Scheitern der Reform zu verhindern. Jedoch ist die Möglichkeit einer evtl. späteren vollständigen Eingliederung zu prüfen.)
3. BERUFSSTÄNDISCHE VERSORGUNGSWERKE werden (unter Beibehaltung erworbener Ansprüche) abgeschafft und in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Dadurch kommen die erwarteten spürbaren Beitragssenkungen auch denjenigen zugute, die bisher in einem separaten System versichert sind.
4. Im Unterschied zum Schweizer System lehnen wir eine Deckelung der Renten ab. Stattdessen wollen wir eine REGRESSIVRENTE, bei welcher der RENTENPROZENTSATZ „unten“ (beispielsweise bis zu jenem Rentenbetrag, der einem letzten Einkommen von 1.500,- € entspricht) mit etwa 80% beginnt, und dann nach einer geeigneten mathematischen Formel GLEITEND ABSINKT. Und zwar um einen winzigen Betrag für jeden Euro Mehrverdienst (oder Mehrbeitrag oder Beitragspunkt) bis auf 50% an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Oberhalb der BBG fallen die Renten weiter bis auf die Untergrenze von 1%.
5. Keine Grund- oder Mindestrente. (Keine „Sozialistische“ Gleichmacherei und Ungerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlern!)
6. Rentensicherung in der zu erwartenden „DEMOGRAPHISCHEN KRISE“: Weil die Beiträge zunächst stark abgesenkt werden könnten, würde es die Beitragspflichtigen nicht unzumutbar hart treffen, wenn die Prozentsätze in den Jahren ab ca. 2030 sukzessive um einige Prozentpunkte erhöht werden müssten.
I. es angesichts eines voraussichtlich stark steigenden Altenanteils („demographische Krise“) wetterfest zu machen,
II. es hinsichtlich Beitragsbasis und Leistungshöhe den Verhältnissen in anderen europäischen Ländern wenigstens etwas anzunähern,
III. und um eine Versorgung zu gewährleisten, die weitgehend allen Rentnern mit einem typischen Versicherungsverlauf einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht.
Rentenanhebung quasi „ab sofort“ in einer Weise, die insbesondere den Geringverdienern zugutekommt.
Entsprechende Steigerung der Mittelbeschaffung „ab sofort“.
- Für die Zeit ab ca. 2030 wird für einige Jahrzehnte ein steigender Altenquotient prognostiziert. Die Belastung der Beitragszahler muss dann entsprechend steigen. Das bedeutet aber auch, dass die Belastung JETZT so bemessen sein muss, dass sie zukünftig noch steigerungsfähig ist, ohne größere gesellschaftliche Verwerfungen auszulösen.
- Einerseits darf der Staat den Individuen nicht so viel von
ihrem Arbeitsertrag wegnehmen, dass sie ihre Arbeitsmotivation verlieren.
- Andererseits hat er jedoch einen legitimen Anspruch darauf, dass die Arbeitenden und die anderweitig von den gesellschaftlichen Institutionen wirtschaftlich Profitierenden je nach Leistungsvermögen ihrer jeweiligen staatlichen Gemeinschaft angemessene Beträge zur Verfügung stellen („abgeben“).
- Wer für Asyltouristen aus aller Herren ein weites Herz hat, der wird zweifellos auch freudig für jene eigenen Landesleute die Taschen öffnen, die über viele Jahre hinweg Arbeitsleistungen für unsere Gesellschaft erbracht haben, ohne dafür im geltenden System angemessene Renten zu erhalten.
- Wem jedoch die Gesamtbelastung zu hoch ist, der sollte seine Einstellung zu „Nächsten“ und „Übernächsten“ selbstkritisch reflektieren und sein Wahlverhalten überdenken.
Auch um das zu vermeiden ist, mit Ausnahme der versicherungsfremden Leistungen, eine Steuerfinanzierung der Leistungsausweitungen NICHT wünschenswert. Die erforderlichen Steuererhöhungen würden in den „großen Topf“ fließen, und alle möglichen Interessengruppen würden Stielaugen bekommen, weil „sooo viel Geld im Topf ist“, dass doch sicherlich „für diesen und jenen bescheidenen Wunsch auch noch was bei übrig ist“.
Ein Beispiel zur Erläuterung:
Vergütung 10.000,- €; BBG (fiktiv) 7.000,- €; Beitragssatz (gesamt) 12%; Reguläre Höhe der „Fächer-Rente“ bei 10.000,- € Einkommen = 40%.
Der Beamte zahlt seinen Anteil (6%) auf die Differenz zwischen der BBG und seiner (höheren) Vergütung, also auf 3.000,- €.
Er bekommt (da ja nur der halbe Anteil des Gesamtbeitrages eingezahlt wurde), ½ von 40% = 20% Rente aus 3.000,- fiktivem Einkommen.
- (Das heißt nicht unbedingt, dass er tatsächlich den rechnerisch resultierenden Betrag von 20% erhält; insoweit sind noch die Dauer der Einzahlung und ggf. höhere oder geringere Bezüge während dieser Zeiten zu berücksichtigen. Im Detail bleibt die Rentenberechnung - wie schon jetzt - recht kompliziert. Das Beispiel soll lediglich die grundsätzliche Funktionsweise der „wirkungsgleichen Übertragung“ auf die Beamten verdeutlichen.)
Wie bei den Beamten bleiben die bisherigen (unterschiedlichen) Systeme der Altersvorsorge bestehen. In gleicher Weise wie dort ist die „FächerRente“ auch auf die Politiker wirkungsgleich zu übertragen (also verpflichtende Einzahlungen der „Arbeitnehmeranteile“ für Diäten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze).
Ganz allgemein schon deshalb, weil diese großenteils mit dem Kapitaldeckungsverfahren arbeiten und damit unter den niedrigen Zinsen und Renditen leiden, die sich mit der „demographischen Krise“ voraussichtlich weiter verschärfen werden.
- Und speziell im Rahmen der o. a. Reform deshalb, weil sie sonst von der erwarteten Beitragssenkung und der (regressiven) Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen wären. Ließe man die separate Versorgung einfach fortbestehen, bliebe dieser Versichertenkreis von der enormen Ausweitung der gesellschaftlichen Beitragssolidarität ausgeschlossen und wäre massiv benachteiligt.
Zweifelhaft könnte die VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT einer regressiven Rente sein.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat einen ähnlichen Vorschlag in seiner Ausarbeitung „Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bei regressiver Abflachung der Rentenhöhe“ (WD 6 - 129/16 hier zu finden) untersucht. Allerdings enthält sein Szenario ZWEI WESENTLICHE UNTERSCHIEDE zu dem obigen Vorschlag:
- Die Beitragspflicht wird dort lediglich auf ARBEITSENTGELT oberhalb der BBG ausgeweitet und
- Die regressive prozentuale Rentenabsenkung beginnt auch erst mit der BBG.
Das vorliegende Finanzierungskonzept will eine A-L-T-E-R-N-A-T-I-V-E zu demjenigen bieten, was diejenigen bieten, die das deutsche Rentensystem gegen die Wand gefahren haben. Getragen vom MUT ZUR WAHRHEIT liefert es realistische und aufrichtige Aussagen dazu,
wo die Mittel herkommen sollen („Wer soll das bezahlen“?)
wer aus welchem Grunde besser als bisher gestellt wird
- auf welche Weise dieses System die Renten auch bei steigendem Altenquotienten („demographische Krise“) aller Voraussicht nach wetterfest gestaltet.
- Innerparteilich dürfen unsere Mitglieder stolz darauf sein, dass WIR geschafft haben, woran die Blockparteien gescheitert sind: Ein zukunftsfähiges Rentenkonzept zu entwickeln, das den Rentnern – und insbesondere auch den Kleinrentnern – einen sorgenfreien Lebensabend mit langfristig gesicherter Finanzierung ermöglicht.
- Die Fachöffentlichkeit, aber auch die Medien, können und werden uns ihren (widerwilligen) Respekt für diese Leistung nicht versagen. Den Standardvorwurf, wir hätten keine Lösungen, können wir dann locker abschmettern. Und das ausgerechnet auf einem Gebiet, wo DIE ANDEREN tatsächlich KEINE LÖSUNGEN haben!
- Unser
„Eröffnungszug“ bringt die Blockparteien in Zugzwang: Eine programmatische
Panikstimmung bei den AfD-Hassern kurz vor der Bundestagswahl kann uns nur
Auftrieb geben! Weil auch die Blockis fehlende Mittel nicht herbeizaubern
können, werden sie gezwungen sein, bei uns abzukupfern. Das ist gut für unser
Selbstbewusstsein – und im Ergebnis für die (jetzigen und zukünftigen) Rentner,
um die es uns ja doch geht.
- Wenn wir unsere „Rentenkarte“ SELBSTBEWUSST UND OFFENSIV ausspielen, wird uns das bei der Bundestagswahl einen Stimmenzuwachs von einigen Prozentpunkten einbringen. Nach aktuellen Umfragewerten wäre es bereits sein Erfolg, wenn wir die Zahl unserer Bundestagsmandate halten können. MIT dem vorliegenden (kurzfristigen) Rentenprogramm erscheint das realistisch; vielleicht ist sogar ein kleiner Zuwachs drin. Ohne ein solches werden wir mit ziemlicher Sicherheit unter 10% bleiben.
- NICHT denjenigen in den Hintern zu KRIECHEN, die uns sowieso nicht wählen und
- NICHT diejenigen in den Hintern zu TRETEN, die uns wählen!
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