Samstag, 6. März 2021

Jetzt muss unsere AfD ATTACKE REITEN!

 
Das Imperium schlugt zu: Die machthabenden verfassungsfeindlichen Demokratiehasser setzen die Verfassungsverhüter ihres VEB Horch & Guck 2.0 auf unsere AfD an, um uns die kommenden Wahlen zu versauen. (Bereits am 14.03.2021 finden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz statt; die weiteren Termine s. hier.)
 
Bzw.:  Die Bundes-Stasi hatte GEGLAUBT, sie könne hemmunglos zuschlagen. Dem hat das von der AfD angerufene Verwaltungsgericht Köln jedoch einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht war erkennbar stocksauer über die miese Tour des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dem Gericht offiziell Stillschweigen zu versprechen, gleichzeitig aber die AfD als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen einzustufen und dies "hintenrum" den Medien zu stecken. So heißt es in der oben verlinkten ntv-Meldung
"Es spreche alles dafür, 'dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen', heißt es in der Mitteilung weiter. Mit der 'streitbaren Bekanntgabe' der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde 'in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen'." 
(Ausführlicher berichtet u. a. der Berliner TAGESSPIEGEL.

Als der Entwurf für einen (angeblichen) "Zwischenbericht" des Berliner Landes-Verfassungsschutzes (VS) vom Dezember 2020 in die Öffentlichkeit "gelangte", haben sich die machthabenden Konsensfaschisten in den Medien - und die linksradikale Berliner Landesregierung sowieso - fürchterlich über diesen "Geheimnisverrat" echauffiert. Kein Wunder, denn dieser Bericht hatte den Berliner LV "freigesprochen".
Jetzt sieht es selbstverständlich anders aus: Sobald es GEGEN unsere AfD geht, kennen die macht- und einflussreichen Verfassungsfeinde keinerlei Skrupel,über "meine" Partei herzuziehen.
 
Aber egal; nur lamentieren, oder auch klagen, reicht - trotz der momentanen Ruhepause - nicht aus: Unsere AfD muss eine GEGENOFFENSIVE fahren, wir müssen im politischen Raum versuchen, mit ANDEREN Themen eine eigene Agenda zu setzen!
 
Auch in diesem Zusammenhang sind die folgenden -6- Antragsvorschläge zum Dresdner AfD-Programmparteitag (10./11.04.2021) zur Bundestagswahl im September für die Partei interessant, bei denen es mir aber natürlich in allererster Linie um die jeweilige Sache selber geht.
(Der Leitantrag der Bundesprogrammkommission, auf den sich die nachfolgende Anträge - als Textergänzungen oder Textersatz - beziehen, ist  als pdf-Datei online.)

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Der nachfolgende Programmpunkt wäre ganz besonders geeignet, die AfD als eine grunddemokratische Partei auszuweisen. Die Idee selber ist nicht völlig neu; in den USA hat der Senat zwar eine sechsjährige Legislaturperiode; aber alle 3 Jahre wird ca. 1/3 der 100 Senatoren neu gewählt. Für Europa (oder anderswo in der Welt) ist mir etwas Vergleichbares nicht bekannt, und aus unserem eigenen Deutschland schon gar nicht.
Von daher wäre das, was ich hier als "Rotationswahlrecht" bezeichne (vielleicht gibt es einen anderen Fachausdruck dafür?) etwas völlig neues und von daher mit einem größeren Medien- und Öffentlichkeitsinteresse zu rechen.


I. Vorschlag: "Rotationswahlrecht" einführen!


SACHANTRAG zur Volksbeteiligung (zwischen Zn. 15/16 LA einzufügen)

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm 2021 zwischen den Kapiteln „Das Volk muss wieder zum Souverän werden“ und „Volksabstimmungen nach Schweizer Modell“ (also zwischen den Zeilen 15 und 16) den nachfolgenden Absatz einzuschieben:
 
Überschrift: „VOLKSBETEILIGUNG DURCH ‚ROTATIONSWAHLEN‘ STÄRKEN“
 
 
TEXT:
 
Die Legislaturperiode des Bundestages wird auf 5 Jahre verlängert.
Jährlich wird 1/5 der Abgeordneten neu gewählt. Die jeweiligen Wahlgebiete sind nach wählersoziologischen Kriterien soweit wie möglich vergleichbar festzulegen.
Details für den Übergang vom alten ins neue System regelt das Gesetzgebungsverfahren.
 
 
 
Auf den ersten Blick könnte die o. a. Regelung nachteilig erscheinen. Statt alle vier Jahre dürfte der EINZELNE Bürger dann nur noch alle fünf Jahre wählen.
Bei genauem Hinschauen erweist sich jedoch, dass diese Regelung den Einfluss der Wählerschaft als Gesamtheit auf die Politik ENORM STÄRKEN würde.
 
Keine deutsche Regierung hätte es gewagt,
  • den Euro einzuführen
  • Deutschland in einer europäischen Schuldenunion zu verstricken
  • unser Land durch die irre „Energiewende“ massenhaft auszusaugen oder gar
  • der Massenimmiggression Tor und Tür zu öffnen,
wenn sie dadurch eine zeitnahe Verschiebung der Parlamentsmehrheiten hätte befürchten müssen.
Und, wenn auch nicht unmittelbar an der Wahlurne, würden auch die jeweils nicht wahlberechtigten Bürger (speziell heutzutage via soziale Medien) durch ihre Meinungsäußerungen Einfluss auf den Wahlausgang nehmen.
 
Diese Regelung ist also eine ideale Ergänzung zur Forderung nach Volksabstimmungen. Und vor allen Dingen in der praktischen Umsetzung weit weniger aufwändig.
 
Als Partei würde uns die Aufnahme dieser innovativen Forderung in unser Wahlprogramm ein Alleinstellungsmerkmal sichern, das eine breite Debatte, auch in den Medien, auslösen würde.
 
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Abgründig verlogen ist die Begründung im Leitantrag, dass die Erbschaftssteuer funktionierende Unternehmen zerstöre: Das ist Lügen-Lobbyismus der widerlichsten Art und umso verwerflicher, als es hier die eigenen Parteimitglieder sind, die von den Lügenbolden belogen werden. 
Probleme oder Härten, die bei der Erbschaftssteuer auftauchen können, lassen sich problemlos durch großzügige Freibeträge für nahe Verwandte bzw. durch Ratenzahlungen bei Fortführung von Familienbetrieben erledigen.
Wer glaubt, dass unsere Partei unbedingt (quasi) Mövenpick-Interessen vertreten müsse, wird die 5% schneller sehen, als ihm - und uns allen - lieb sein kann.
[Nachtrag 10.3.21: Zur Begegnung Prof. Meuthen mit einem Pro-AfD-Milliardär vgl.aktuell hier.]


II. Vorschlag: Erbschaftssteuer reformieren statt abschaffen!


SACHANTRAG zur Erbschaftssteuer (ersetzt Zn. 236 – 246 LA)

 
TEXT:
 
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm 2021 im Kapitel „Abschaffung der Substanzsteuern“ den Absatz Zeilen 236 bis 246 (betr. Abschaffung der Erbschaftssteuer) durch nachfolgenden Text zu ersetzen:

Bei der Erbschaftssteuer wird für Verwandte in gerader Linie ein Freibetrag von 5 Mio. € eingeführt, bei Geschwistern von 2 Mio. €. Für sonstige Verwandte reduziert sich der Freibetrag auf 500.000,- €.

Bei einer Vererbung zwischen Ehegatten wäre auch eine völlige Steuerfreiheit erwägenswert (vgl. Tagesspiegel-Interview mit Paul Kirchhof vom 29.04.2019 „Die Bürger kämpfen nicht mehr für einfache Steuern“).

Jegliche Steuerbefreiungen werden abgeschafft.

Um dem besonderen volkswirtschaftlichen Wert von Familienunternehmen und den berechtigten Anliegen dieser Erben Rechnung zu tragen, kann die Erbschaftssteuer bei einer Unternehmensfortführung durch die Erben in bis zu 15 Jahresraten getilgt werden. 
Jedoch ist der jeweilige Restbetrag in Höhe der im Vorjahr ermittelten Inflationsrate zu verzinsen. Einzelheiten über evtl. weitere Erleichterungen (degressive Zahlung, vorübergehende teilweise oder völlige Stundung) werden im Gesetzgebungsprozess geregelt. Zur Verhinderung von Fehlanreizen bleibt die Verzinsungspflicht dabei unberührt.


BEGRÜNDUNG:

Der Leitantrag fordert eine völlige Abschaffung der Erbschaftssteuer und versucht, sich dafür die Zustimmung der Delegierten mit hinterhältigen Methoden zu erschleichen:
  1. machen die Vererbungen von Familienunternehmen bei persönlicher Betriebsfortführung durch die Erben, die der Leitantrag als einzig denkbare oder bedeutsame Fallgestaltung suggeriert, überhaupt nur einen Teil der Erbfälle aus und 

  2. ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Unternehmen durch die Erbschaftssteuer durch die Erbschaftssteuer ruiniert worden wäre. Das ist schon deshalb unmöglich, weil diese Steuer nicht von den Unternehmen aufzubringen ist, sondern von den Erben. Die dafür das Unternehmen im Bedarfsfalle ganz oder teilweise verkaufen können. Tatsächlich haben die Erbschaftsfälle der Gebrüder Albrecht (Aldi Nord und Aldi Süd) weder die Unternehmen noch die Erben ruiniert. Somit ist die gegenteilige Behauptung im Leitantrag grob wahrheitswidrig. 

  3. verheimlicht der Text im Leitantrag, dass die Erben von kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen im Falle der Betriebsfortführung (unter einigen Zusatzbedingungen) nach geltendem Recht weitestgehend bzw. ganz von der Steuerpflicht befreit sind. 

  4. sind Ausdrücke wie „sozialistische Gleichheitsvorstellungen“ und „klassenkämpferische Neidgefühle“ Standardphrasen der Marktradikalen, die üblicher Weise auch zur Diskreditierung des Sozialstaats insgesamt eingesetzt werden.
In seiner aufrüttelnden und wegweisenden Augsburger Parteitagsrede im Jahr 2018 hatte unserer Vorsitzender Prof. Dr. Meuthen eine steuerliche Entlastung der Arbeitseinkommen zulasten der Kapitaleinkommen gefordert. Nachdem er per Anfang März 2021 noch keine Konkretisierung vorgelegt hat, darf man wohl auf diesen Passus der Studie „Erbschaften in der Schweiz: Entwicklung seit 1911 und Bedeutung für die Steuern“ von Prof. Marius Brülhart, VWL-Professor an der Universität Lausanne, hinweisen (Hervorhebung hinzugefügt):
Aus nüchterner ökonomischer Optik ist der Erbschaftssteuer jedoch viel abzugewinnen. Im Gegensatz zu den meisten anderen direkten Steuern ist sie kaum leistungshemmend - ja unter Umständen sogar leistungssteigernd -, und AUS DER GERECHTIGKEITSPERSPEKTIVE SCHEINT ES SINNVOLLER, GEERBTE ALS SELBST VERDIENTE VERMÖGEN ZU BESTEUERN“.
Damit erweist sich die Erbschaftssteuer als idealer Baustein zu der von unserem Sozialpolitiker Prof. Meuthen geforderten Transformation.

Die Behauptung des Leitantrages (Zn. 245/246), wonach es „keinen akzeptablen Grund [gibt], aus Trauerfällen Steuerfälle zu machen“, lässt sich mit validen Gründen bestreiten.
So war bereits 2011 das Vermögen hochgradig konzentriert: Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung besaßen 63 Prozent des gesamten Vermögens, das reichste Prozent besitzt 32 Prozent und die reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung 16 Prozent des gesamten Vermögens (nach „Hohe Erbschaftswelle, niedriges Erbschaftsteueraufkommen“, DIW-Wochenbericht 3/2016). Und diese Konzentration nimmt seither insbesondere auch durch den Erbmechanismus ständig zu.
Es ist nicht Sinn und Zweck unserer AfD, den ohnehin weltweit auftretenden „Refeudalisierungs“-Tendenzen noch Beihilfe als Lobby der Superreichen zu leisten.
 
Den Marktradikalen ist das „Markt“-Wort ein magisches Mantra, um plutokratische Partikularinteressen gegen Kritik zu immunisieren. WAHRE Anhänger der Marktwirtschaft wissen dagegen, dass sich ein entgrenzter Markt durch Vermachtung und Konzentration selbst ad absurdum führt und auf Dauer überhaupt nur dadurch erhalten werden kann, dass ein starker Staat derartige Entwicklungen durch sinnvolle Eingriffe klug korrigiert. 
 
Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof will lt. dem o. a. Interview vom 29.04.2019 die Zahl der Steuerarten von 32 auf vier reduzieren. Eine davon ist die Erbschaftssteuer, die er also beibehalten und deren Aufkommen er sogar verdoppeln möchte:
Mit dem [seinem] Reformvorschlag erzielen wir zumindest den doppelten Ertrag des jetzigen Steueraufkommens, das bei sechs bis sieben Milliarden Euro liegt. ….. Die Erbschaftsteuer erfüllt dann einen Gerechtigkeitsauftrag: Wer nichts erbt, darf über die Steuern schon ein klein wenig miterben bei fremden Erbfällen.
Ist Prof. Kirchhof ein sozialistischer Neidhammel?

Das übliche Argument, dass man bereits versteuerte Einnahmen nicht noch einmal versteuern dürfe, trägt der Leitantrag zwar nicht vor. Doch wird es mit tödlicher Sicherheit in der Debatte hochkommen.
 
In der Sache wäre dem zu erwidern, dass auch die verschiedenen Verbrauchssteuern aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt werden müssen. In diesem Bereich wird freilich NICHT über „Doppelbesteuerung“ lamentiert.

Diese diskursive Unwucht resultiert aus der Interessenlage der finanziell Bessergestellten, die lieber Verbrauchssteuern zahlen als die progressive Einkommenssteuer. („Die Umsatzsteuer ist in besonderer Weise sozialpolitisch zu rechtfertigen, weil dort der Millionär und der Bettler das gleiche zahlen“ sagt Paul Kirchhof a. a. O.). Aufgrund dieser Interessenlage machen die marktradikal-neoliberalen Wasserträger und Wadenbeißer dieser Kreise niemals die Verbrauchssteuern als „Doppelbesteuerung“ madig, sondern exklusiv die Erbschaftssteuer.

Summa summarum wäre es eine denkbar dumme Idee, unsere AfD als Mövenpick-Partei 2.0 zu positionieren. 
 
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III. Vorschlag: Sektiererische Forderungen zum "Geldsystem" aus Wahlprogramm streichen!

 
TEXT:
 
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm 2021 im  Abschnitt „Absicherung gegen die Eurokrise, Geldsystem reformieren …..“ in den Zeilen 525 bis 527 den letzten Satz „LANGFRISTIG HALTEN WIR EINE GRUNDSÄTZLICHE REFORM DES GELDSYSTEMS FÜR NOTWENDIG“ ersatzlos zu streichen. 
 
 
 
Rein formal ist zunächst festzuhalten, dass die anzunehmende Zustimmung in der Mitgliederumfrage durch vorsätzlich falsche Angaben erschlichen wurde.
Auf die 6.Frage:
Soll nachfolgende Forderung mit in Programmpunkt 2.8. aufgenommen werden?"
"Langfristig halten wir eine grundsätzliche Reform des Geldsystems für notwendig, hin zu einem freien Währungswettbewerb oder einem goldgedeckten Währungssystem"
folgte dort als „Erläuterung“:
„Deutschland muss auch in einem plötzlichen währungspolitischen Krisenfall handlungsfähig sein. Bei einer Wiedereinführung der Deutschen Mark könnte Deutschland das teilweise im Ausland gelagerte Staatsgold als temporäre Deckungsoption benötigen. Gold ist nach aller historischer Erfahrung eine potenzielle Deckung für eine neue nationale Währung, was besonders in Krisensituationen bzw. nach Einführung einer neuen Währung zum Vertrauensaufbau relevant wird."
 
Diese Erläuterung hat rein gar nichts mit der Forderung nach einem neuen Geldsystem zu tun. Hier wurden die Mitglieder ganz bewusst hinters Licht geführt.
Inhaltlich ist keine Arbeit eines AfD-Mitgliedes bekannt, welche die Idee eines freien Währungswettbewerbs oder eines goldgedeckten Währungssystems näher erläutern würde. Derartige Vorstellungen entspringen vielmehr dem Geschwurbel in „österreichischen“ („Austrian“) Foren bzw. dem Wunsch nach immensen Spekulationsgewinnen durch eine goldgeldinduzierte Hyperdeflation.
 
WIRKLICH goldgedeckte Währungen hat es in der Neuzeit niemals gegeben. Zu „Kaisers Zeiten“ war der BANKNOTENUMLAUF zu ca. 30% durch Gold ODER DEVISEN gedeckt. Für das mit Sicherheit schon damals weitaus größere Buchgeldvolumen war KEINERLEI Gold-(oder Devisen-)Deckung vorhanden.
Angesichts der seither extrem angestiegenen Geldmengen und der gigantischen Ausweitung der real- und finanzwirtschaftlichen Transaktionsmengen ist eine auch nur minimale Golddeckung heute überhaupt nicht mehr darstellbar. Bzw. würde, wenn man sie hypothetisch durchdenkt, zu einer exorbitanten Aufwertung der vorhandenen (und der zukünftig geförderten) Goldbestände führen. Da würden die Goldbesitzer zu Lasten der Sachwertbesitzer und der Arbeitnehmer einen riesigen Reibach machen.
 
Was die Geldschöpfung im „freien Wettbewerb“ angeht (auch als Konkurrenzwährungssystem, Marktgeld, Parallelwährungssystem usw. bezeichnet), hat Friedrich August von Hayek (zunächst in einem Aufsatz und anschließend) in seinem Buch “Denationalisation of Money -The Argument Refined. An Analysis of the Theory and Practice of Concurrent Currencies”, auf Deutsch unter dem Titel „Entnationalisierung des Geldes. Eine Analyse der Theorie und Praxis konkurrierender Umlaufsmittel“ erschienen, zwar entsprechende Überlegungen angestellt. Diese wurden aber in einer breiten Fachdebatte (und sogar auf Laienebene: „Nobelpreis schützt vor Torheit nicht: Warum Friedrich August von Hayeks ‚Denationalisation of Money‘ ein ‚Design for Disaster‘ ist“) widerlegt.
Insbesondere besteht keine Wahlfreiheit der Währung für alle Marktteilnehmer. Vielmehr bestimmt derjenige, der in der konkreten Verhandlungssituation die Marktmacht hat (der also nicht unbedingt darauf angewiesen ist, etwas zu kaufen oder zu verkaufen) die Wahl der Geldsorte.
Im Übrigen wäre ein volkswirtschaftsinterner Währungswirrwarr ein Mastprogramm (Wechselgebühren) und eine Spekulations-Bonanza für die Bankenwelt. Noch mehr als jetzt schon würde die Finanz“industrie“ die Realwirtschaft beherrschen und verdrängen.
 
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IV. Vorschlag: Ersatz der Grundsteuer durch Zuschlag auf Einkommensteuer statt Bundeszuschuss
 
 
SACHANTRAG zu Bauen, Wohnen, Mieten (Zn. 1699 ff. Leitantrag)
 
 
TEXT:
 
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm 2021 im Kapitel „Bauen, Wohnen, Mieten“ (Zeilen 1699 ff.) den letzten Satz (Zn. 1715/1716) „Der Ausgleich der Grundsteuer an die Gemeinden ist vom Bund zu leisten
durch nachfolgenden Text zu ersetzen:
„ZUM AUSGLEICH DER WEGFALLENDEN GRUNDSTEUER IST DEN GEMEINDEN EIN PROZENTUAL FLEXIBLES ZUSCHLAGSRECHT ZUR EINKOMMENSTEUER ZU GEWÄHREN.“
 
 
BEGRÜNDUNG:
 
Die Grundsteuer ist flexibel. Von daher stellt sich die Frage, welchen Betrag der Bund überhaupt ausgleichen soll.
Vor allem aber wäre, von der dadurch entstehenden weiteren Belastung des Bundeshaushalts ganz abgesehen, eine solche Regelung einerseits ein Fehlanreiz und andererseits eine Einschränkung der Selbstverwaltung:
  • Auf der einen Seite hätten die Gemeinden keinen Anreiz zu Einsparungen, wenn sie vom Bund ohnehin einen Festbetrag erhalten.
  • Zum anderen wären sie außerstande, evtl. gewünschte besondere Projekt auf dem Wege einer Grundsteuererhöhung zu finanzieren.
 Beide Fehlanreize werden dadurch beseitigt, dass die Gemeinden (evtl. innerhalb gewisser Grenzen) einen von ihnen selber zu bestimmenden Zuschlag auf die Einkommensteuer ihrer Einwohner erheben können. Das wird sie einerseits zum Sparen zwingen; Prestigeprojekte wird es seltener geben. Wenn jedoch den Bürgern ein Projekt besonders am Herzen liegt, kann die Gemeinde das durch eine entsprechende Hebesatzerhöhung finanzieren. In jedem Falle verspürt der Bürger ein direktes Feedback in seinem eigenen Portemonnaie. Das wird das Interesse an der Lokalpolitik deutlich steigern, weil die Wähler ganz unmittelbar sehen: MEA res agitur – es geht (auch) um MEINE EIGENEN ANGELEGENHEITEN, auf die ich politischen Einfluss nehmen kann.
 
 
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V. Vorschlag: Rentenfinanzierung dauerhaft sicherstellen!


SACHANTRAG zur RENTENFINANZIERUNG (ersetzt Ziff. 1217 ff. Leitantrag)
 
 
VORBEMERKUNG 
 
Bedingt durch die demographische Entwicklung (sinkende Arbeitnehmeranzahl bei zunächst gleichbleibender Zahl von Rentnern) steht 130 Jahre nach ihrer Einführung (1.1.1891) und knapp 65 Jahre nach ihrer grundlegenden Reform (1.1.1957) nunmehr eine neuerliche GRUNDLEGENDE Reform der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Wer, wenn nicht unsere ALTERNATIVE, wäre zu diesem Jahrhundertwerk berufen?
 
Dieser Reformbedarf ist jedoch keineswegs ein Beweis dafür, dass das derzeit praktizierte „Umlageverfahren“ (UV) nicht funktioniert:
  • Wenn die Zahl der Arbeitnehmer rascher sinkt als diejenige der Alten („Demographische Krise“), SINKEN KEINESWEGS NUR DIE BEITRÄGE. SONDERN (was in der Regel –leider auch bei uns - übersehen wird) im staatlichen Bereich AUCH DIE STEUEREINGÄNGE.

  • Im Bereich der Privatwirtschaft vermindern sich die Investitionsmöglichkeiten ebenso wie die Kapitalerträge: Es macht deshalb überhaupt keinen Sinn, für weniger Arbeitnehmer mehr Fabriken zu bauen. Und umgekehrt gilt: Wenn sich, modellhaft gesprochen, die Arbeitnehmeranzahl halbiert, sind auch die bestehenden Fabriken nur zur Hälfte ausgelastet und somit halbieren sich die Dividenden. Zusätzliche Geldersparnisse könnten deshalb überhaupt nicht investiert werden. Zudem würden sie auf der Nachfrageseite fehlen und das führt entweder zur Wirtschaftskrise oder erzwingt ungefähr eine Verdoppelung unserer bereits jetzt obszön hohen Exportüberschüsse.
Somit ist JEDER der drei möglichen Finanzierungswege
  • Beiträge („ Umlageverfahren“),
  • Steuern,
  • privates Sparen („Kapitaldeckungsverfahren“)
für die Altersrenten von der demographischen Krise betroffen.
„Freibier-Renten“ gibt es nicht; die Politik kann also nur versuchen, einen FAIREN INTERESSENAUSGLEICH zwischen Einzahlern und Empfängern zu vermitteln.
 
 
TEXT:
 
Der Bundesparteitag möge daher beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm den Abschnitt „Rentenkonzept der AfD“ (Zeilen 1217 ff.) durch nachfolgenden Text zu ersetzen:
 
 
ZUR ORIENTIERUNG VORAB EINE KURZFASSUNG:

1.  Einnahmesteigerung wie in der Schweiz, also BEITRAGSPFLICHT AUF (FAST) ALLE steuerpflichtigen Einkommen (einschließlich Kapitaleinkommen).

2.  AUSGENOMMEN sind lediglich BEAMTE, deren Pensionssystem fortbestehen bleibt. Allerdings müssen für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge entrichtet werden („wirkungsgleiche Übertragung“). (Grund für die Herausnahme: Überfrachtung des Konzepts vermeiden, um ein Scheitern der Reform zu verhindern. Jedoch ist die Möglichkeit einer evtl. späteren vollständigen Eingliederung zu prüfen.)

3.  BERUFSSTÄNDISCHE VERSORGUNGSWERKE werden (unter Beibehaltung erworbener Ansprüche) abgeschafft und in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Dadurch kommen die erwarteten spürbaren Beitragssenkungen auch denjenigen zugute, die bisher in einem separaten System versichert sind.

4.  Im Unterschied zum Schweizer System lehnen wir eine Deckelung der Renten ab. Stattdessen wollen wir eine REGRESSIVRENTE, bei welcher der RENTENPROZENTSATZ „unten“ (beispielsweise bis zu jenem Rentenbetrag, der einem letzten Einkommen von 1.500,- € entspricht) mit etwa 80% beginnt, und dann nach einer geeigneten mathematischen Formel GLEITEND ABSINKT. Und zwar um einen winzigen Betrag für jeden Euro Mehrverdienst (oder Mehrbeitrag oder Beitragspunkt) bis auf 50% an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Oberhalb der BBG fallen die Renten weiter bis auf die Untergrenze von 1%.

5.  Keine Grund- oder Mindestrente. (Keine „Sozialistische“ Gleichmacherei und Ungerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlern!)

6.  Rentensicherung in der zu erwartenden „DEMOGRAPHISCHEN KRISE“: Weil die Beiträge zunächst stark abgesenkt werden könnten, würde es die Beitragspflichtigen nicht unzumutbar hart treffen, wenn die Prozentsätze in den Jahren ab ca. 2030 sukzessive um einige Prozentpunkte erhöht werden müssten.

 
ZIELSETZUNG:
 
Das System der gesetzlichen Altersvorsorge muss grundlegend neu strukturiert werden, um

     I.   es angesichts eines voraussichtlich stark steigenden Altenanteils („demographische Krise“) wetterfest zu machen,

    II.   es hinsichtlich Beitragsbasis und Leistungshöhe den Verhältnissen in anderen europäischen Ländern wenigstens etwas anzunähern,

  III.    und um eine Versorgung zu gewährleisten, die weitgehend allen Rentnern mit einem typischen Versicherungsverlauf einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht.

  IV.    Das alles ist nicht „für lau“ zu haben. Jedoch müssen wir die unvermeidlichen Mehrbelastungen der Beitragszahler (und ggf. auch der Steuerzahler) in erträglichen Grenzen halten.
 
Unter Ablaufgesichtspunkten formuliert, stellt sich die ZIELSETZUNG wie folgt dar
  • Rentenanhebung quasi „ab sofort“ in einer Weise, die insbesondere den Geringverdienern zugutekommt.

  • Entsprechende Steigerung der Mittelbeschaffung „ab sofort“.

  • Für die Zeit ab ca. 2030 wird für einige Jahrzehnte ein steigender Altenquotient prognostiziert. Die Belastung der Beitragszahler muss dann entsprechend steigen. Das bedeutet aber auch, dass die Belastung JETZT so bemessen sein muss, dass sie zukünftig noch steigerungsfähig ist, ohne größere gesellschaftliche Verwerfungen auszulösen.
 
Der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen: Extra societatem nulla salus!
 
Der grundlegende Gesichtspunkt hinter diesem Reformvorschlag ist das Streben nach einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der (Beitrags- oder Steuer-)Zahler und der Leistungsempfänger. Dabei müssen sich Politik und Bürger stets bewusst sein, dass es zwar immer Individuen sind, welche die Güter produzieren. Dass sie dies aber stets in einem gesellschaftlichen Rahmen tun. Ohne diese Einbindung in geeignete gesellschaftliche Strukturen bringt selbst die fleißigste Arbeit keine erfolgreiche Volkswirtschaft hervor (Stichwort „Sozialismus“!).
  • Einerseits darf der Staat den Individuen nicht so viel von ihrem Arbeitsertrag wegnehmen, dass sie ihre Arbeitsmotivation verlieren.
  • Andererseits hat er jedoch einen legitimen Anspruch darauf, dass die Arbeitenden und die anderweitig von den gesellschaftlichen Institutionen wirtschaftlich Profitierenden je nach Leistungsvermögen ihrer jeweiligen staatlichen Gemeinschaft angemessene Beträge zur Verfügung stellen („abgeben“).
Objektive Kriterien dafür, was „fair“ und „angemessen“ ist, gibt es natürlich nicht. Insofern muss die Politik „die Hand am Puls des Volkes haben“ und die gängigen Vorstellungen dazu berücksichtigen.
Andererseits muss sie aber nach den erkannten Notwendigkeiten auch ihrerseits auf die öffentliche Meinung einwirken und um Verständnis für die Notwendigkeit werben, nunmehr alle Bürger und alle Einkommensarten in das Rentensystem einzubeziehen.
 
 
UMSETZUNG:

 
Anders als bisher wird die Rente in Zukunft kein LINEARES Äquivalent des Einkommens mehr sein, sondern „regressiv“ ausgestaltet: Wer wenig verdient, bekommt prozentual mehr; wer viel verdient, erhält prozentual weniger (aber nicht weniger als bisher).
 
Diese GLEITENDE Minderung der Rente soll über eine mathematische Formel sichergestellt werden, bei der für jeden verdienten Euro oberhalb eines Basissatzes (gedacht etwa 1.500,- € Arbeitsentgelt) mit einer Rentenhöhe von ca. 80% die Rente um einen minimalen Betrag sinkt und zwar bis auf ca. 50% vom Brutto bei der Beitragsbemessungsgrenze. Danach sinkt sie entsprechend der anzuwendenden Formel weiter bis auf minimal 1%. Das gilt ausdrücklich auch für Multimilliardäre. Zwar mögen die in solchen Fällen zu zahlenden Renten in absoluten Beträgen für „Otto Normalerbraucher“ obszön hoch erscheinen. Andererseits sind sie gering im Verhältnis zu den geleisteten Einzahlungen, für die sie dennoch sozusagen eine „Anerkennung“ darstellen. 
 
Der Verlauf dieser Rentenabflachung (linear bzw. als - steilere oder flachere - Kurve), soll (ebenso wie der genaue prozentuale Eingangssatz) anhand von Berechnungen mit den realen Daten so festgelegt werden, dass neben den Leistungserhöhungen noch Luft für eine spürbare Senkung der Beitragssätze verbleibt.
 
Im Unterschied zu einer Deckelung der Renten (wie z. B. in der Schweiz) und ebenso zu Mindestrenten hält also das vorliegende System an einem Zusammenhang zwischen den Beiträgen (bzw. letztlich den Einkommen) und der Rentenhöhe fest. (Man könnte das vielleicht als „Fächer-Rente“ bezeichnen: „Außen“ die - ggf. hohen - Einkommen; „innen“ die proportional niedrigeren Renten.) Diese „RELATIVE ÄQUIVALENZ“ soll auch der Akzeptanz der Beitragsausweitung (Ziff. 2) bei den Einzahlern dienen.
 
 
Zu „Zielsetzung“ Ziff. 2
 
Beide Ausgabensteigerungen („ab sofort“ bzw. später für die demographische Krise) erfordern eine Ausweitung der Einnahmen. Diese soll dadurch erfolgen, dass 
 
a) die gesetzliche Rentenversicherung auf ALLE EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGEN PERSONEN ausgedehnt wird (Ausnahmen für Beamte und Politiker s. u.).
 
b) die BEITRÄGE AUS SÄMTLICHEN EINKOMMENSARTEN zu entrichten sind, insbesondere auch aus Kapitaleinkommen.
 
Bei den Arbeitnehmern erfolgt die Bemessung wie bisher aus dem Bruttoeinkommen; ebenso (soweit anwendbar: s. u.) bei den Beamten.
 
Alle anderen Einkommensteuerpflichtigen entrichten die Beiträge aus ihrem jeweiligen steuerpflichtigen Einkommen. Diese unterschiedliche Behandlung erscheint aus praktischen Gründen vertretbar (Einkommensermittlung bei Nicht-Arbeitnehmern durch Finanzamt; Vermeidung einer nicht mehr überschaubaren Komplexität).
 
Personen ohne Arbeitgeber sowie die betroffenen Beamten führen lediglich den halben Gesamtbeitrag („Arbeitnehmeranteil“) ab. Entsprechend erhalten diese Personenkreise später auch nur die halbe Rente.
Zu überlegen wäre, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze eine freiwillige Einzahlung auch der anderen Hälfte zu erlauben (einmalig für das gesamte Beitragsleben). Das würde die Absicherung der Freiberufler verbessern.
 
Trotz der Leistungssteigerungen wird die Ausweitung der Beitragspflicht auf Basis der geltenden Beitragssätze rein rechnerisch einen massiven Einnahmeüberschuss erzeugen. Dieser Überschuss ist für eine deutliche Beitragssenkung zu verwenden.
Die erwartete Beitragssenkung ist in den allermeisten Fällen faktisch eine (Netto-)Lohnerhöhung. Angesichts der sich immer stärker aufspreizenden Einkommensentwicklung zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsschichten erscheint diese maßvolle Umverteilung aus gesellschaftspolitischer Sicht sachgerecht und wünschenswert und sollte jedenfalls den einsichtigen und sozial orientierten Bestverdienern und „Reichen“ vermittelbar sein.
  • Wer für Asyltouristen aus aller Herren ein weites Herz hat, der wird zweifellos auch freudig für jene eigenen Landesleute die Taschen öffnen, die über viele Jahre hinweg Arbeitsleistungen für unsere Gesellschaft erbracht haben, ohne dafür im geltenden System angemessene Renten zu erhalten.
  • Wem jedoch die Gesamtbelastung zu hoch ist, der sollte seine Einstellung zu „Nächsten“ und „Übernächsten“ selbstkritisch reflektieren und sein Wahlverhalten überdenken.
 
Zu „Zielsetzung“ Ziff. 3
 
Die anfängliche Beitragssenkung wird nicht auf ewig fortbestehen. Mit Beginn der „demographischen Krise“ werden stufenweise Beitragserhöhungen erforderlich sein, was von Anfang an offen kommuniziert werden muss. Wegen der stark vergrößerten Beitragsbasis können die späteren Mehrbelastungen in Beitragsprozenten geringer ausfallen als es im bisherigen System der Fall wäre. Möglicher Weise sind die prozentualen Beiträge am Ende nicht höher als heute im alten System.
 
Die „FÄCHERRENTE“ macht also das Rentensystem auf längere Sicht relativ krisenfest. Das schließt eine politische Feinsteuerung bei Aufkommensschwankungen (etwa bei einer Wirtschaftskrise) nicht aus. In jedem Falle würden evtl. erforderliche Leistungsanpassungen in diesem System aber mit hoher Sicherheit sehr viel geringer ausfallen, als bei den mit den Konjunkturzyklen sehr stark schwankenden Kapitalerträgen im Kapitaldeckungsverfahren.
 
FAIRER AUSGLEICH“ ist der Leitgedanke dieses Systems. Dessen Sinn es NICHT ist, dass die Politik ungehemmt in die „Schatzkiste“ (die Taschen der einen) greift und die „Beute“ großzügig an die anderen verteilt.

Auch um das zu vermeiden ist, mit Ausnahme der versicherungsfremden Leistungen, eine Steuerfinanzierung der Leistungsausweitungen NICHT wünschenswert. Die erforderlichen Steuererhöhungen würden in den „großen Topf“ fließen, und alle möglichen Interessengruppen würden Stielaugen bekommen, weil „sooo viel Geld im Topf ist“, dass doch sicherlich „für diesen und jenen bescheidenen Wunsch auch noch was bei übrig ist“.

Der durch die Umstellung entfallende allgemeine Steuerzuschuss ist in Form von Steuersenkungen an die Bürger zurückzugeben.
 
 
SONDERFÄLLE: 
 
 
A.   Pensionssystem für Beamte 
 
Der sicherste Weg, jedweden Reformvorschlag gegen die Wand zu fahren, wäre die Forderung nach Einbeziehung der Beamten in die GRV. Da würde ein uferloser Streit ausbrechen, ob das Grundgesetz das zulässt oder nicht. Deshalb wird diese Frage hier ausgeklammert und geht dieses Rentenprogramm von einem Fortbestand der bisherigen Versorgung von Beamten durch staatliche Pensionen aus.
Allerdings sind die Belastungen aus dem neuen Verfahren „wirkungsgleich“ auf die Beamten zu übertragen. Das lässt sich dadurch erreichen, dass Beamte für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls Beiträge (Arbeitnehmeranteile) in dieses System einzahlen müssen. Und dann auch Renten dafür bekommen; allerdings nur den für das jeweilige Gesamteinkommen geltenden (reduzierten) Satz.
Der Staat müsste KEINE Arbeitgeberanteile entrichten, weil er ja bereits Pensionen an die Beamten bezahlt, die in aller Regel höher als die gesetzlichen Renten sind.

 Ein Beispiel zur Erläuterung:

  • Vergütung 10.000,- €; BBG (fiktiv) 7.000,- €; Beitragssatz (gesamt) 12%; Reguläre Höhe der „Fächer-Rente“ bei 10.000,- € Einkommen = 40%.

  • Der Beamte zahlt seinen Anteil (6%) auf die Differenz zwischen der BBG und seiner (höheren) Vergütung, also auf 3.000,- €.

  • Er bekommt (da ja nur der halbe Anteil des Gesamtbeitrages eingezahlt wurde), ½ von 40% = 20% Rente aus 3.000,- fiktivem Einkommen.

  • (Das heißt nicht unbedingt, dass er tatsächlich den rechnerisch resultierenden Betrag von 20% erhält; insoweit sind noch die Dauer der Einzahlung und ggf. höhere oder geringere Bezüge während dieser Zeiten zu berücksichtigen. Im Detail bleibt die Rentenberechnung - wie schon jetzt - recht kompliziert. Das Beispiel soll lediglich die grundsätzliche Funktionsweise der „wirkungsgleichen Übertragung“ auf die Beamten verdeutlichen.)
 
Ob es sinnvoll ist, bei Neueinstellungen großenteils von Verbeamtungen abzusehen (Zeile 1269/1270 Leitantrag) erscheint fraglich. Das hätte nämlich zur Folge, dass der Staat und damit der Steuerzahler ausgerechnet im Zeitraum der demographischen Krise Beitragsleistungen erbringen müsste, während bei neuen Beamten die Pensionsausgaben erst in 30 – 40 Jahren anfallen.
Allerdings werden die vorhersehbar sinkenden Steuereingänge auch die Zahlung der in den nächsten 30 – 40 Jahren anfallenden Beamtenpensionen gefährden. Der Staat wird seine Ausgaben in vielen Bereichen massiv reduzieren müssen, um noch leistungsfähig zu bleiben. 
 
 
B.   Altersvorsorge für Politiker

Wie bei den Beamten bleiben die bisherigen (unterschiedlichen) Systeme der Altersvorsorge bestehen. In gleicher Weise wie dort ist die „FächerRente“ auch auf die Politiker wirkungsgleich zu übertragen (also verpflichtende Einzahlungen der „Arbeitnehmeranteile“ für Diäten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). 

Die einzelnen Parlamente können für ihre Mitglieder eine vollständige (dann aber dauerhafte) Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung beschließen. Auf Dauer wird der gesellschaftliche Druck die Politiker zwingen, ihre bisherigen Systeme abzuschaffen und sich in diese allgemeinen Altersvorsorge einzubringen. 
 
 
C.   Berufsständische Versorgungswerke 
 
Diese selbständigen Versorgungswerke werden aufgelöst und in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Hintergrund ist NICHT der Wunsch, möglichst viel Geld in die gesetzlichen Rentenkassen zu spülen. Vielmehr wäre der Fortbestand der separaten Sicherungssysteme eine Benachteiligung der dort Versicherten:
  • Ganz allgemein schon deshalb, weil diese großenteils mit dem Kapitaldeckungsverfahren arbeiten und damit unter den niedrigen Zinsen und Renditen leiden, die sich mit der „demographischen Krise“ voraussichtlich weiter verschärfen werden.

  • Und speziell im Rahmen der o. a. Reform deshalb, weil sie sonst von der erwarteten Beitragssenkung und der (regressiven) Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen wären. Ließe man die separate Versorgung einfach fortbestehen, bliebe dieser Versichertenkreis von der enormen Ausweitung der gesellschaftlichen Beitragssolidarität ausgeschlossen und wäre massiv benachteiligt.
 
 
SONSTIGES:
 
 
Grundrente:
 
Die von der Großen Koalition im November 2019 grundsätzlich beschlossene Grundrente wird für Neufälle ersatzlos abgeschafft. Altfälle werden nach dem „Meistbegünstigungsprinzip“ entweder nach der alten oder der neuen Rechtslage berechnet.
Soweit bei Neufällen nach dem vorliegenden Konzept Niedrigrenten trotz der überproportionalen Erhöhung immer noch unterhalb der Grundsicherung liegen, ist das hinzunehmen (und auf entsprechenden Antrag die Rente aus der Grundsicherung aufzustocken). Es wird jedoch erwartet, dass solche Situationen unter der vorgeschlagenen Regressivrente für eine weitaus kleinere Anzahl von Fällen eintreten werden als bisher.
Unter Gerechtigkeits- und Akzeptanzgesichtspunkten erscheint es wünschenswert und geboten, die (regressive) Äquivalenz von Beitragsleistung und Rentenhöhe durchgängig zu wahren und nicht IM RAHMEN DES RENTENSYSTEMS durch eine Mindestsicherung zu unterlaufen. Die allgemeine Grundsicherung bleibt aber natürlich unberührt.
 
Bei Beiträgen aus Hartz IV-Leistungen wäre zu überlegen, diese NICHT auf 80% Rente „aufzuwerten“, sondern dafür lediglich einen niedrigeren Rentensatz (50%) vorzusehen. Dadurch wird vermieden, dass ein ggf. jahrzehntelanges Verweilen in der sozialen Hängematte (ggf. sogar mit verschwiegenen „Nebeneinkünften“) im Alter auch noch belohnt wird.
 
 
Vertrauensschutz für bestehende private Vorsorgeverträge:
 
Ein ziemlich verzwicktes Gebiet dürfte die Behandlung derjenigen Fälle sein, wo bereits eine vertragliche private Alterssicherung (Lebensversicherungen usw.) besteht. Tendenziell wäre zu überlegen, die Beitragspflicht für bisher Nichtversicherte erst unterhalb eines bestimmten Alters (40 - 50 Jahre) beginnen zu lassen, wo bei normalem Verlauf noch ein substantieller Beitrag für die eigene Altersvorsorge angespart werden kann. Die Einzelheiten sind im Gesetzgebungsprozess zu regeln.
 
 
Verlängerung der Lebensarbeitszeit?
 
Sofern die Lebenserwartung weiterhin deutlich steigt, darf auch ein späterer Rentenbeginn kein Tabu sein. Schließlich fordert der vorliegende Plan einen FAIREN AUSGLEICH zwischen den Interessen von Einzahlern und Rentenempfängern. Er ist KEINE politische Strategie, den Rentnern unbegrenzt Honig ums Maul zu schmieren, den andere bezahlen sollen.

 

ANHANG:
 
IST EINE BEITRAGSFINANZIERTE REGRESSIVE RENTE VERFASSUNGSKONFORM?

Zweifelhaft könnte die VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT einer regressiven Rente sein.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat einen ähnlichen Vorschlag in seiner Ausarbeitung „Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bei regressiver Abflachung der Rentenhöhe“ (WD 6 - 129/16 hier zu finden) untersucht. Allerdings enthält sein Szenario ZWEI WESENTLICHE UNTERSCHIEDE zu dem obigen Vorschlag:

- Die Beitragspflicht wird dort lediglich auf ARBEITSENTGELT oberhalb der BBG ausgeweitet und

- Die regressive prozentuale Rentenabsenkung beginnt auch erst mit der BBG.

Anders als in dem in Ziff. 3.2.3 Abs. 6 der Ausarbeitung angenommenen Szenario wäre bei der FächerRente also ein durch eine „Reichensteuer“ finanzierter Staats-Zuschuss zur RV kein „weniger belastendes Mittel“. Vielmehr hätte die in dem obigen AfD-Rentenprogramm geforderte ALLGEMEINE Beitragspflicht denselben Effekt wie eine generelle Steuererhöhung für die "Reichen".
 
Jedoch wäre eine Steuerfinanzierung extrem unzweckmäßig, weil viel Geld im „großen Topf“ vielfältige Begehrlichkeiten von Bürgern und Politik auslösen würde. Eine Zweckentfremdung von Teilen der eigentlich für die Rente gesteigerten Steuereinnahmen wäre vorprogrammiert.
 
Weiterhin darf als sicher unterstellt werden, dass im politischen Aushandlungs-Prozess die erforderlichen steuerlichen Mehrbelastungen zu einem nicht geringen Teil genau bei denjenigen landen würden, die man eigentlich entlasten wollte.
Auch würden, im zeitlichen Verlauf betrachtet, zwar Ausgabensteigerungen wahrscheinlich durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden (wie das entsprechend auch bei den Beiträgen erforderlich wäre). Ausgabensenkungen dagegen würde der Staat (die Politik) nicht für Steuersenkungen nutzen, sondern solche "Schatzfunde" lustig anderweitig "verfrühstücken".
So betrachtet liegt es keineswegs im wohlverstandenen Interesse der Reichen, wenn der Staat die Rentenfinanzierung (teilweise) via Steuern statt durch Beiträge organisieren würde. Denn bei den Beiträgen ist die Zweckbindung institutionell vorgegeben und die korrekte Mittelverwendung für die Öffentlichkeit unschwer nachprüfbar.
 
Es scheint daher plausibel, dass sich das BVerfG solchen Argumenten "aus der Lebenswirklichkeit" nicht verschließen würde, wenn sie überzeugend vorgetragen werden. Zumal es mit einem massiven Ansehensverlust im Volk rechnen müsste, wenn es einen großen Reformwurf torpedieren würde: Man würde den Verfassungsrichtern "Klassenjustiz" vorwerfen und es ihnen (zu Recht) anlasten, wenn statt einer nachhaltigen Reform weiterhin eine elende Herumschrauberei an den Renten und den Einnahmequellen praktiziert werden müsste.
 
Anders als in 3.2.3 Abs. 1 des Gutachtens beginnt nach meinen Vorstellungen die regressive Abflachung der Rente bereits bei irgendwo bei 1.500,- € Bruttoverdienst, was wohl ebenfalls eine Rolle bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit spielen dürfte.
Ein "Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit" wäre eine Steuerfinanzierung ebenso wie die (neuen) Beiträge für die "FächerRente". Würde das BVerfG die Beitragsbelastung mit dieser Begründung ablehnen, hätte es die Zulässigkeit eines sozialen Ausgleichs überhaupt negiert.
 
Es gibt also solide Gründe für die Annahme, dass die „FächerRente“ verfassungskonform ist und für die Erwartung, dass das BVerfG eine derartige „Jahrhundertreform“ nicht kippen würde.
 
 
BEGRÜNDUNG:
 
Bereits auf dem Bundesparteitag in Kalkar hatten wir in unserem „Sozialkonzept“ auch ein Rentenprogramm beschlossen. Ebenso enthält der aktuelle Leitantrag zum Wahlprogramm ein „Rentenkonzept“. Warum will dieser Antrag den Text im Leitantrag ersetzen?
 
Das Kalkarer Programm ist eins für die Rentensicherung in ca. 40 – 50 Jahren, also ein LANGFRISTIGES Programm. Bis dahin darf unsere Partei die Rentner jedoch nicht im Regen stehen lassen. 
 
Der jetzige Leitantrag gibt vor, die Finanzierungsprobleme in der demographischen Krise durch Zuschüsse aus Steuermitteln lösen zu können. Das ist ein Placebo-Programm, denn selbstverständlich brechen auch die zukünftigen Steuereinnahmen massiv ein. Und nur in einem begrenzten Umfang entfallen dann auch Staatsausgaben (z. B. für Bildung usw.). Statt mehr ausgeben zu können muss der Staat drastisch sparen. Obendrein verspricht der Leitantrag auch noch Steuersenkungen. Freibier für alle funktioniert aber nicht.
 
Es wäre nicht allein eine INTELLEKTUELLE, POLITISCHE UND MORALISCHE BANKROTTERKLÄRUNG, wenn unsere AfD sich hinstellen und verkünden würde: „Diese Situation haben die Blockparteien verursacht. Und wir haben leider auch keine Ideen, wie wir den Rentnern helfen können. Sollten die Blockis sehen, wie sie aus dieser Nummer rauskommen!
Vielmehr ist eine solche Aussage, rein logisch betrachtet, auch eine WAHLAUFFORDERUNG VON UNS ZUGUNSTEN DER BLOCKPARTEIEN! Die sollen sozusagen „zur Strafe“ für ihr früheres Versagen gewählt werden – aber die Wahlmotive sind denen egal; Wählerstimmen stinken nicht.
Daher wären wir schlecht beraten, wenn wir keine EIGENE – reale - Lösung vorlegen würden.

Das vorliegende Finanzierungskonzept will eine A-L-T-E-R-N-A-T-I-V-E zu demjenigen bieten, was diejenigen bieten, die das deutsche Rentensystem gegen die Wand gefahren haben. Getragen vom MUT ZUR WAHRHEIT liefert es realistische und aufrichtige Aussagen dazu,

  • wo die Mittel herkommen sollen („Wer soll das bezahlen“?)

  • wer aus welchem Grunde besser als bisher gestellt wird

  • auf welche Weise dieses System die Renten auch bei steigendem Altenquotienten („demographische Krise“) aller Voraussicht nach wetterfest gestaltet.
 
Profitieren werden zunächst und vor allem unsere älteren Mitbürger: DEREN Wohlergehen und Sicherheit im Alter ist unser Anliegen! 
Doch auch unsere Partei wird aus einem EHRLICHEN und DAUERHAFT SOLIDEN Rentenkonzept vielfältige förderliche Impulse erfahren:
  • Innerparteilich dürfen unsere Mitglieder stolz darauf sein, dass WIR geschafft haben, woran die Blockparteien gescheitert sind: Ein zukunftsfähiges Rentenkonzept zu entwickeln, das den Rentnern – und insbesondere auch den Kleinrentnern – einen sorgenfreien Lebensabend mit langfristig gesicherter Finanzierung ermöglicht.
  • Die Fachöffentlichkeit, aber auch die Medien, können und werden uns ihren (widerwilligen) Respekt für diese Leistung nicht versagen. Den Standardvorwurf, wir hätten keine Lösungen, können wir dann locker abschmettern. Und das ausgerechnet auf einem Gebiet, wo DIE ANDEREN tatsächlich KEINE LÖSUNGEN haben! 
  • Unser „Eröffnungszug“ bringt die Blockparteien in Zugzwang: Eine programmatische Panikstimmung bei den AfD-Hassern kurz vor der Bundestagswahl kann uns nur Auftrieb geben! Weil auch die Blockis fehlende Mittel nicht herbeizaubern können, werden sie gezwungen sein, bei uns abzukupfern. Das ist gut für unser Selbstbewusstsein – und im Ergebnis für die (jetzigen und zukünftigen) Rentner, um die es uns ja doch geht.
  • Wenn wir unsere „Rentenkarte“ SELBSTBEWUSST UND OFFENSIV ausspielen, wird uns das bei der Bundestagswahl einen Stimmenzuwachs von einigen Prozentpunkten einbringen. Nach aktuellen Umfragewerten wäre es bereits sein Erfolg, wenn wir die Zahl unserer Bundestagsmandate halten können. MIT dem vorliegenden (kurzfristigen) Rentenprogramm erscheint das realistisch; vielleicht ist sogar ein kleiner Zuwachs drin. Ohne ein solches werden wir mit ziemlicher Sicherheit unter 10% bleiben.
Wir wollen keinen Sozialismus, doch bekennen wir uns ganz entschieden zum Sozialstaat.
Uns wählen die breiten Massen. Wenn wir ERNSTHAFT unseren Wählern dienen und nicht als FDP 2.0 zur Partei der „Besserverdiener“ verkommen wollen, dann sind wir gut beraten,
  • NICHT denjenigen in den Hintern zu KRIECHEN, die uns sowieso nicht wählen und 
  • NICHT diejenigen in den Hintern zu TRETEN, die uns wählen!
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VI. Vorschlag: Zweitwohnungssteuer beibehalten!


SACHANTRAG zur Zweitwohnungssteuer (Zn. 217/218 Leitantrag)
 
 
TEXT:
 
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Leitantrag zum Bundestags-Wahlprogramm 2021, Kapitel „Für ein Steuersystem mit wenigen Steuerarten und verständlicher Systematik“, in den Zeilen 217/218 den Passus „UND DIE ZWEITWOHNUNGSSTEUER“ zu streichen.
 
 
 
Die Zweitwohnungssteuer ist ein legitimes, sinnvolles und notwendiges Instrument, um in touristisch beliebten Gebieten einen dramatischen Verlust von Wohnraum FÜR DIE EINHEIMISCHEN zu verhindern.
Anders als beispielsweise die Mietpreisbremse der linksradikalen Berliner Landesregierung ist die Zweitwohnungssteuer auch kein eigentumsfeindlicher und ökonomisch kontraproduktiver Markteingriff.


ceterum censeo

Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen": Der hat den A.... offen! 
Textstand vom 10.03.2021

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