Vorbemerkung:
Mein Blogpost “Von
Prätendenten und Inkumbenten, Germemmen und Steakholdern, Fächer-Rente und
Rückkopplungsschleifen. Und von der Opa-Challenge” ist saulang: In
meiner Formatierung als Word-Dokument über 60 S. Er behandelt eine breite Themenpalette,
bildet jedoch aus gutem Grund eine Einheit. (Wer ihn gelesen hat weiß, warum.
Wer das noch nicht getan hat, sollte es nachholen. 😎)
Trotzdem lassen sich viele
Themenkomplexe auch einzeln erörtern. Daher habe ich ihn jetzt „zerhackt“ und
stelle (nicht unbedingt in derselben Reihenfolge wie im Gesamttext)
verschiedene Teile jetzt separat online. In einigen Fällen habe ich den Text
gegenüber dem Gesamtdokument leicht verändert.
In gewisser Hinsicht an das
Schweizer Modell angelehnt kam mir kürzlich in Sachen Rentenfinanzierung eine
Idee, die ich vorläufig mal als "FÄCHER-RENTE" (oder Fächerrente)
bezeichnen möchte.
Auch wenn das Bild nicht in
allen Einzelheiten stimmig ist, ähneln dieser Finanzierungsweg und diese
Anspruchsberechnung insofern einem Fächer, als "außen" die extrem hohen
Einkommen stehen, welche nach meiner Vorstellung vollständig in die
Beitragspflicht einzubeziehen wären. Anders als in der Schweiz sollten die
Leistungsansprüche nach oben jedoch nicht "hart" gedeckelt werden,
sondern "gleitend" einschrumpfen. Sodass jedem Einkommensniveau am
Außenrand des Fächers (oder irgendwo auf dem Fächer) ein PROPORTIONAL
berechnetes Rentenniveau näher am Innenkreis ("innen") entspräche.
(Vielleicht könnte man sie auch „Projektionsrente“ nennen? Weil nach einer
mathematischen Formel der große Gehaltsbetrag auf einen kleineren Rentenbetrag
projiziert wird.)
Am Beispiel verdeutlicht (die
Zahlen dienen lediglich der Veranschaulichung), könnte das etwa so aussehen.
(In der Praxis müsste die Relation mittels einer geeigneten mathematischen
Formel determiniert werden, bei der natürlich auch noch die Lebensarbeitszeit
und die früheren Verdienste einzubauen wären. Das überfordert meine
mathematischen oder gar aktuarischen Kenntnisse, sollte aber für die Experten
der Rentenversicherungen kein größeres Problem sein):
- 1.000,- € Einkommen = 800,- € Rente (80%; das sollte der Höchstwert sein),
- 2.000,- Einkommen = 1.400,- Rente (70%),
- 3.000,- Einkommen = 1.800,- Rente (60%) und beispielsweise
- 100 Mio. Einkommen = 1 Mio. Rente (1%; unter diesen Satz sollten Renten nicht fallen).
Diese Proportionen wären
entsprechend der jetzigen Rentendynamisierung anzupassen. Will sagen:
Wenn nach diesem Modell aktuell z. B. auf
8.000,- Einkommen 50% = 4.000,- € Rente gezahlt werden, dagegen auf
16.000,- € Einkommen nur 6.000,- € Rente, dann würden in meinetwegen 20 oder 30
Jahren auf die 16.000,- € 50% Rente = 8.000,- €, gezahlt. Auf die 8.000,-
Einkommen dann jedoch z. B. 5.000,- €, also mehr als 50%.
Wie man das mathematisch
umsetzt, mögen Fachleute ausknobeln.
Punkt 4 der Auflistung oben (100
Mio. Einkommen = 1 Mio. Rente) mag krass erscheinen und wird sofort zum
Einwand führen: "So viel Geld braucht kein Mensch".
Eine konsequente
"Fächerung" der Rentenbezüge (anstelle einer Deckelung, die ich als
primitiv empfinde) entspringt jedoch meinem Gerechtigkeitsgefühl und erscheint
mir außerdem wegen der Akzeptanz bei den Besserverdienenden wichtig und
richtig. Überhaupt ist für mich das System der „Fächer-Rente“ das
sozialpolitische Äquivalent für die durch prozentuale Steigerungen ständig
wachsende Einkommensspreizung.
Die Botschaft dieses Systems
an die Gesellschaft wäre die Einforderung einer "PROPORTIONALEN
SOLIDARITÄT".
Ob man auch Kapitaleinkünfte
einbeziehen will, kann hier offenbleiben (ich selber tendiere dazu).
Evtl. wäre auch eine gewisse
"Kinderkomponente" erwägenswert. Die aber keinesfalls als
Rentenaufschlag, sondern wenn, dann nur als Beitragsabschlag - und das nur für
diejenige Zeit, in der die Kinder die Eltern Geld kosten. (Insoweit könnte man
vielleicht an den Kindergeldanspruch anknüpfen.) Es nützt den Eltern - und der
Gesellschaft - nichts, wenn die Eltern im Alter mehr Geld haben, ihnen dieses
aber dann fehlt, wenn die KOSTEN anfallen. (Die "Mütter-Rente" müsste
dann wieder auslaufen.)
[In ähnlicher Weise könnte
man, ebenfalls mit einer geeigneten mathematischen Formel, auch bei der
Besteuerung vorgehen, wo dann jeder zusätzlich verdiente Euro mit 0,0 ...1%
zusätzlich zu besteuern wäre: Auch hier ist das System der Steuerklassen
vorsintflutlich. Dabei müsste man dann allerdings wohl doch eine Deckelung -
vielleicht sogar "Sprungstellen"? - vorsehen. Aber das alles liegt
jenseits meiner Vorstellungskraft und meines momentanen Focus'; darüber mögen
ggf. andere nachdenken.]
Die Folge einer "Fächerrente"
wäre eine enorme Ausweitung der Beitragsgrundlagen, die nach meiner Vorstellung
mit einer moderaten Rentensteigerung speziell im unteren und mittleren
Bereich einhergehen müsste (die sich automatisch aus einer 'Gleitformel' ergeben sollte).
In der Masse sollten die Aufkommenssteigerungen jedoch einer Beitragsentlastung
(auch der Unternehmen) dienen.
Die Beamtenpensionen mögen
meinetwegen wie bisher bleiben. Auf die höheren Beamtengehälter (oberhalb der jetzigen
Beitragsbemessungsgrenze, die insoweit für die Zukunft fiktiv fortzuschreiben wäre)
müsste die Mehrbelastung der Besserverdienenden wirkungsgleich übertragen
werden, d. h. sie sollten mit entsprechenden Teil-Beiträgen belastet werden.
(Die wären, wegen eines gewissen "Basiseffekts", vermutlich etwas
niedriger als die Beiträge der anderen. Aber damit mögen sich die Experten
rumschlagen.) Vom Staat wären für diese Beamten jedoch KEINE
"Arbeitgeberanteile" zu entrichten, weil er seine Pensionsleistungen
ja aus Steuern erbringt. Arbeitgeberanteile wären damit eine verdeckte Erhöhung
des Staatszuschusses zur Rente. Ebenfalls nicht akzeptabel wäre es, einfach die
- höheren - Gehälter entsprechend abzusenken: Dann würde sich der Staat die
Solidarbeiträge der Beamten "krallen"; das wäre eine verdeckte
Steuererhöhung.
Ebenfalls begünstigt würde
der Staat dadurch, dass die höheren Renten geringere Aufstockungszuschüsse
erfordern würden. Sofern sich das zu substantiellen Summen addiert, wäre daran
zu denken, die Besserverdienenden zum Ausgleich steuerlich zu entlasten.
Inwieweit Politiker und Selbständige
einzubeziehen wären, stelle ich zur Debatte. (Mir erscheint beides sinnvoll.) Wie
mit dem in berufsständischen Versorgungswerken versicherten Personenkreis zu
verfahren wäre, liegt momentan jenseits meiner Vorstellungskraft.
Wahrscheinlich ähnlich wie mit den Beamten.
Es ist jedenfalls NICHT
meine Absicht, sämtliche Geringverdiener mit einer großzügigen Mindestrente zu
beglücken: Vom PRINZIP her möchte ich schon eine (wenngleich modifizierte)
Äquivalenz zwischen Lohn und Rente aufrechterhalten: Wer mehr, härter oder
erfolgreicher gearbeitet hat, muss auch mehr bekommen!
Und wer allzu wenig
verdient hat, der muss wie bisher auf die soziale Grundsicherung verwiesen
werden.
Wir müssen endlich von der
gottverdammten "etatistischen" (auch ich kann libertären Slang! ;-) )
Mentalität wegkommen, dass Vater Staat auf jedes Wündchen ein
Pflästerchen legen müsse!
(Markus Söder hatte eine Idee,
die mir sehr brauchbar zu sein scheint, um vernünftige soziale Tendenzen zu
etablieren, ohne die Leistungsunterschiede total zu nivellieren. Dass auch
blinde Hühner mal ein Körnlein finden, dürfen wir durchaus anerkennen, ohne uns
einen Zacken aus der Krone zu brechen!)
Jedenfalls ist mir sogar das
Inkumbenten-Konzept mit einer Mindestrente (das Thüringer Rentenkonzept sowieso)
allzu "sozialistisch". Kindererziehung kann durch entsprechende
Beitragsentlastung berücksichtigt werden; dafür braucht man keine Mindestrente
(zumal die Eltern das Geld während der Kinderaufzucht benötigen - als Rentner nicht
mehr). Wenn es dann nicht reicht, hatte die Person zu wenig gearbeitet. Warum
sollte der Staat das mit einer Mindestrente "belohnen"???
Zwar sieht der Inkumbenten-Plan
eine gewisse Spreizung vor (ab dem 25. Erwerbsjahr soll für jedes dritte
Erwerbsjahr ein Prozentpunkt Zuschlag gewährt werden). Aber da fehlt mir auf
alle Fälle INNERHALB der 20 anspruchsbegründenden Jahre jegliche
Differenzierung nach erbrachter Leistung. (Von den Kosten einer Mindestrente ganz
abgesehen, für die keinerlei Berechnung vorgelegt wird!)
Überhaupt ist zu beobachten,
dass die "Rentendebatte" insbesondere auf der politischen Ebene eine
merkwürdige Wendung genommen hat. Ging es ursprünglich um die Frage, ob wir ab
ca. 2030 angesichts des steigenden Altenquotienten unsere Rentner überhaupt
noch einigermaßen versorgen können, hat insbesondere die SPD angesichts der in
den letzten Jahren sprudelnden Steuerquellen eine Volksbeglückungsdebatte ausgelöst,
bei der alle Kleinrentner relativ üppig versorgt werden. Wenn alle Parteien
insoweit in einen Wettlauf eintreten, dann wird eher eine Volksverelendung als
Volksbeglückung das Endresultat sein. Unabhängig von der Abkühlung der
Weltwirtschaft gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass das Schurkel-Regime im Begriff ist (oder
es schon geschafft hat) Deutschland (wieder) zum "kranken Mann
Europas" zu machen.
Denkbar wären Einwendungen
des Bundesverfassungsgerichts gegen die Fächerrente wegen fehlender direkter
Beitragsäquivalenz (kritisch sieht die Position des BVerfG wohl dieses Buch).
Diese "Teilhabeäquivalenz"
(wie sie auch genannt wird) ist aber ohnehin bereits durch die statistisch deutlich geringere
Lebenserwartung der Geringverdiener verletzt. Und gar so dumpfbackig und dickschädelig sind (Europa- und
Immiggressionsthemen leider ausgenommen) die Verfassungsrichter nun auch wieder
nicht, dass sie sich jeglicher überzeugenden Argumentation für die
Notwendigkeit einer derartigen Beitragsausweitung verschließen würden. (Ich bin
sicher, dass man das sehr überzeugend begründen kann.)
Für UNSERE Partei sollten IMMER
das Wohl des Landes und ein fairer Ausgleich zwischen den
Partikularinteressen (Gruppeninteressen) im Vordergrund stehen.
Trotzdem müssen und dürfen
natürlich auch wir parteitaktisch denken: Was bringt oder schadet uns ein
bestimmter Vorschlag bzw. eine bestimmte Maßnahme?
Ich denke, mit einer solchen
"Fächer-Rente" könnte unsere Partei (per Saldo) bei den Wählern
GIGANTISCH PUNKTEN!
Man müsste dann allerdings
präzise Berechnungen vorlegen; daraus würde sich nach meiner Einschätzung
ergeben, dass die prozentuale Beitragsbelastung sehr deutlich gesenkt
werden kann, wenn man die Beitragsbemessungsgrundlagen wie oben vorgeschlagen
ausweitet.
Die große Masse der Bürger
würde voraussichtlich entlastet; die Geringverdiener würden bei der Rente
deutlich profitieren.
Damit könnten wir uns als die
WAHRHAFT soziale Partei darstellen und den Ruf einer neoliberalen Räuberbande
souverän abschütteln!
(Zumal wir das mit
einschlägigen fiskalpolitischen Forderungen verknüpfen könnten: s. u.)
Der Inkumbent bekäme die
Gelegenheit, mit seiner Zustimmung zu diesem Vorschlag sein soziales Herz
unter Beweis zu stellen. Was ihm eigentlich nicht schwerfallen sollte. Denn
mein Vorschlag vermeidet
· eine massive gesellschaftliche Verwerfung und Unruhe und
vielleicht sogar ein fiskalisches Chaos, wie sie durch den von ihm
vorgeschlagenen Systemwechsel eintreten würden und
· würde sogar die Besser-Verdienenden deutlich weniger
belasten als sein Vorschlag. Das gilt jedenfalls dann, wenn er - sozial
eingestellt, wie er das nach seiner Augsburger Rede ja ist - die (gigantischen)
Kosten für seinen Plan den Gutverdiener aufbürden wollte. (Falls er anderes im
Sinn hatte, nämlich die Ärmeren zu rupfen, dann möge er das sagen).
Was natürlich NICHT passieren
darf bei dieser Ausweitung der Rentenfinanzierungsbasis ist eine Steuererhöhung
durch die Hintertür. Das wäre dann der Fall, wenn der jetzige Bundeszuschuss
aus dem zusätzlichen Beitragsaufkommen der "Fächerrente" finanziert
würde. Entsprechenden Begehrlichkeiten der steuergierigen Linksparteien, die
zweifellos sofort aufkämen, müssten wir vehement entgegentreten!
Ein Nebenaspekt:
Für die allermeisten
Beschäftigten würden sich die Netto-Gehälter durch die zu erwartende Absenkung
des Beitragssatzes erhöhen.
Aktuell liegt die
Beitragsbemessungsgrenze bei 6.700,- € und der Beitragssatz bei 18,6%;
Arbeitnehmeranteil folglich 9,3%. Bei 10.000,- € Bruttoeinkommen im Monat
müsste man also 623,10 € Rentenversicherung bezahlen (6.700,- x 9,3%). Wenn der
Beitragssatz auf 12% abgesenkt werden könnte (was ich dann für realistisch
halte, wenn Kapitalerträge in die Beitragspflicht einbezogen werden), wäre der
Beitrag selbst bei dieser Einkommenshöhe immer noch (etwas) geringer als
derzeit: 10.000,- x 6% = 600,- €. Bei
- 1.000,- €: 60,- neu statt 93,- € jetzt (+ 33,- €);
- 3.000,- €: 180,- € neu statt 279,- € jetzt (+ 99,- €);
- 6.700,- €: 402,- statt 623,1 € (+ 220,90 €).
Bis zur
Beitragsbemessungsgrenze gilt also: Je höher der Verdienst, desto höher ist der
absolute Gewinn. In absoluten Zahlen würden also insbesondere die mittleren
Einkommen am meisten von der Beitragssenkung profitieren. Das geht auch völlig in
Ordnung, weil mein Plan ja NICHT auf eine Nivellierung der Einkommen abzielt.
Anders bei den Renten, wo
tatsächlich „unten“ eine (maßvolle) Nivellierung eintritt und gewollt ist. Eine
Senkung darf es allerdings nicht geben; ich stelle mir vor, dass das
Rentenniveau bei Verdiensten bis zu ca. 7.000,- € (also leicht über der
jetzigen, durch die Beitragsbemessungsgrenze vorgegebenen Endstufe) sich auf
50% belaufen sollte.
Bei höheren Verdiensten würde
der Prozentsatz absinken (der absolute Betrag aber natürlich weiter steigen).
Bei geringeren Verdiensten
würde der Prozentsatz steigen (der absolute Betrag würde sinken; im Vergleich
zum derzeitigen System aber "gebremst" fallen).
Zu diskutieren wäre, ob die
(von 7.000,- € Verdienst aus) nach unten prozentual steigende und nach oben
prozentual fallende Rente linear oder nach Art einer Exponentialkurve
(anfänglich langsam, später schneller) steigen bzw. fallen soll.
Es ist eigentlich nicht meine
Absicht, der einen Gruppe zu nehmen und mit dem Füllhorn über eine andere
(größere) Gruppe auszuschütten. Wahltaktisch mag das als ein cleverer Schachzug
erscheinen; wir müssen jedoch aufpassen, dass wir nicht auf diese Weise die
Leistungsträger aus unserem Land vertreiben.
Jedenfalls ist der
Nettolohn-Zuwachs nicht die eigentliche Absicht meiner Vorschläge, sondern
lediglich ein zufälliges Nebenprodukt. Wenn man allerdings auf der anderen
Seite bedenkt, dass die prozentualen Lohnsteigerungen die Weniger-Verdienenden
strukturell immer tiefer nach unten drücken, dann scheint mir das eine
vertretbare, ja sogar sinnvolle "Nebenfolge" der
"Fächerrente" zu sein.
Nachttrag vom 06.09.2019: In dem Focus-Bericht "Hohe Steuerbelastung, hohe Kosten" (5.9.19) zur Lage der Mittelschicht in
Deutschland erfährt man:
"Zwar sind die
Risiken nicht nur für die Mittelschicht gewachsen, doch vergleicht man ihre
Steuerbelastung mit anderen europäischen Ländern, liegt Deutschland weit vorn.
Darauf verweist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD). Sie mahnt, dass Singles und Familien aus der Mittelschicht
am stärksten beansprucht werden – mehr noch als Spitzenverdiener. Der Grund:
Die Sozialabgaben sind nach oben gedeckelt. Das bedeutet: Gutverdiener müssen
ab einer gewissen Einkommensgrenze keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Das
führt dazu, dass besonders Geringverdiener wesentlich stärker unter den hohen
Abgaben leiden, aber auch Arbeitnehmer, die knapp unter der sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze liegen."
Auch dieser Sachverhalt
spricht in meinen Augen für eine "Fächer-Rente".
Disclaimer: Wir selber bekommen eine recht bescheidene Rente und
würden von einer Umsetzung dieses Vorschlages substantiell profitieren. Wenn
ich versichere, dass das nicht der Grund für meine Idee war, glauben meine
Gegner mir das sowieso nicht. Sie mögen sich aber dann dazu äußern, ob derselbe
Vorschlag besser wäre, wenn ich - hypothetisch - Multimilliardär wäre?
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der
ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 19.09.2019
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