Freitag, 6. September 2019

OpaChallenge: Die "Fächer-Rente"


Vorbemerkung:
Mein Blogpost Von Prätendenten und Inkumbenten, Germemmen und Steakholdern, Fächer-Rente und Rückkopplungsschleifen. Und von der Opa-Challenge ist saulang: In meiner Formatierung als Word-Dokument über 60 S. Er behandelt eine breite Themenpalette, bildet jedoch aus gutem Grund eine Einheit. (Wer ihn gelesen hat weiß, warum. Wer das noch nicht getan hat, sollte es nachholen. 😎)
Trotzdem lassen sich viele Themenkomplexe auch einzeln erörtern. Daher habe ich ihn jetzt „zerhackt“ und stelle (nicht unbedingt in derselben Reihenfolge wie im Gesamttext) verschiedene Teile jetzt separat online. In einigen Fällen habe ich den Text gegenüber dem Gesamtdokument leicht verändert.


In gewisser Hinsicht an das Schweizer Modell angelehnt kam mir kürzlich in Sachen Rentenfinanzierung eine Idee, die ich vorläufig mal als "FÄCHER-RENTE" (oder Fächerrente) bezeichnen möchte.
Auch wenn das Bild nicht in allen Einzelheiten stimmig ist, ähneln dieser Finanzierungsweg und diese Anspruchsberechnung insofern einem Fächer, als "außen" die extrem hohen Einkommen stehen, welche nach meiner Vorstellung vollständig in die Beitragspflicht einzubeziehen wären. Anders als in der Schweiz sollten die Leistungsansprüche nach oben jedoch nicht "hart" gedeckelt werden, sondern "gleitend" einschrumpfen. Sodass jedem Einkommensniveau am Außenrand des Fächers (oder irgendwo auf dem Fächer) ein PROPORTIONAL berechnetes Rentenniveau näher am Innenkreis ("innen") entspräche. (Vielleicht könnte man sie auch „Projektionsrente“ nennen? Weil nach einer mathematischen Formel der große Gehaltsbetrag auf einen kleineren Rentenbetrag projiziert wird.)


Am Beispiel verdeutlicht (die Zahlen dienen lediglich der Veranschaulichung), könnte das etwa so aussehen. (In der Praxis müsste die Relation mittels einer geeigneten mathematischen Formel determiniert werden, bei der natürlich auch noch die Lebensarbeitszeit und die früheren Verdienste einzubauen wären. Das überfordert meine mathematischen oder gar aktuarischen Kenntnisse, sollte aber für die Experten der Rentenversicherungen kein größeres Problem sein):

  1. 1.000,- € Einkommen = 800,- € Rente (80%; das sollte der Höchstwert sein),
  2. 2.000,- Einkommen = 1.400,- Rente (70%),
  3. 3.000,- Einkommen = 1.800,- Rente (60%) und beispielsweise
  4. 100 Mio. Einkommen = 1 Mio. Rente (1%; unter diesen Satz sollten Renten nicht fallen).

Diese Proportionen wären entsprechend der jetzigen Rentendynamisierung anzupassen. Will sagen:
Wenn nach diesem Modell aktuell z. B. auf 8.000,- Einkommen 50% = 4.000,- € Rente gezahlt werden, dagegen auf 16.000,- € Einkommen nur 6.000,- € Rente, dann würden in meinetwegen 20 oder 30 Jahren auf die 16.000,- € 50% Rente = 8.000,- €, gezahlt. Auf die 8.000,- Einkommen dann jedoch z. B. 5.000,- €, also mehr als 50%. 
Wie man das mathematisch umsetzt, mögen Fachleute ausknobeln.

Punkt 4 der Auflistung oben (100 Mio. Einkommen = 1 Mio. Rente) mag krass erscheinen und wird sofort zum Einwand führen: "So viel Geld braucht kein Mensch".
Eine konsequente "Fächerung" der Rentenbezüge (anstelle einer Deckelung, die ich als primitiv empfinde) entspringt jedoch meinem Gerechtigkeitsgefühl und erscheint mir außerdem wegen der Akzeptanz bei den Besserverdienenden wichtig und richtig. Überhaupt ist für mich das System der „Fächer-Rente“ das sozialpolitische Äquivalent für die durch prozentuale Steigerungen ständig wachsende Einkommensspreizung.
Die Botschaft dieses Systems an die Gesellschaft wäre die Einforderung einer "PROPORTIONALEN SOLIDARITÄT".

Ob man auch Kapitaleinkünfte einbeziehen will, kann hier offenbleiben (ich selber tendiere dazu).

Evtl. wäre auch eine gewisse "Kinderkomponente" erwägenswert. Die aber keinesfalls als Rentenaufschlag, sondern wenn, dann nur als Beitragsabschlag - und das nur für diejenige Zeit, in der die Kinder die Eltern Geld kosten. (Insoweit könnte man vielleicht an den Kindergeldanspruch anknüpfen.) Es nützt den Eltern - und der Gesellschaft - nichts, wenn die Eltern im Alter mehr Geld haben, ihnen dieses aber dann fehlt, wenn die KOSTEN anfallen. (Die "Mütter-Rente" müsste dann wieder auslaufen.)

[In ähnlicher Weise könnte man, ebenfalls mit einer geeigneten mathematischen Formel, auch bei der Besteuerung vorgehen, wo dann jeder zusätzlich verdiente Euro mit 0,0 ...1% zusätzlich zu besteuern wäre: Auch hier ist das System der Steuerklassen vorsintflutlich. Dabei müsste man dann allerdings wohl doch eine Deckelung - vielleicht sogar "Sprungstellen"? - vorsehen. Aber das alles liegt jenseits meiner Vorstellungskraft und meines momentanen Focus'; darüber mögen ggf. andere nachdenken.]

Die Folge einer "Fächerrente" wäre eine enorme Ausweitung der Beitragsgrundlagen, die nach meiner Vorstellung mit einer moderaten Rentensteigerung speziell im unteren und mittleren Bereich einhergehen müsste (die sich automatisch aus einer 'Gleitformel' ergeben sollte). In der Masse sollten die Aufkommenssteigerungen jedoch einer Beitragsentlastung (auch der Unternehmen) dienen.

Die Beamtenpensionen mögen meinetwegen wie bisher bleiben. Auf die höheren Beamtengehälter (oberhalb der jetzigen Beitragsbemessungsgrenze, die insoweit für die Zukunft fiktiv fortzuschreiben wäre) müsste die Mehrbelastung der Besserverdienenden wirkungsgleich übertragen werden, d. h. sie sollten mit entsprechenden Teil-Beiträgen belastet werden. (Die wären, wegen eines gewissen "Basiseffekts", vermutlich etwas niedriger als die Beiträge der anderen. Aber damit mögen sich die Experten rumschlagen.) Vom Staat wären für diese Beamten jedoch KEINE "Arbeitgeberanteile" zu entrichten, weil er seine Pensionsleistungen ja aus Steuern erbringt. Arbeitgeberanteile wären damit eine verdeckte Erhöhung des Staatszuschusses zur Rente. Ebenfalls nicht akzeptabel wäre es, einfach die - höheren - Gehälter entsprechend abzusenken: Dann würde sich der Staat die Solidarbeiträge der Beamten "krallen"; das wäre eine verdeckte Steuererhöhung.

Ebenfalls begünstigt würde der Staat dadurch, dass die höheren Renten geringere Aufstockungszuschüsse erfordern würden. Sofern sich das zu substantiellen Summen addiert, wäre daran zu denken, die Besserverdienenden zum Ausgleich steuerlich zu entlasten.

Inwieweit Politiker und Selbständige einzubeziehen wären, stelle ich zur Debatte. (Mir erscheint beides sinnvoll.) Wie mit dem in berufsständischen Versorgungswerken versicherten Personenkreis zu verfahren wäre, liegt momentan jenseits meiner Vorstellungskraft. Wahrscheinlich ähnlich wie mit den Beamten.

Es ist jedenfalls NICHT meine Absicht, sämtliche Geringverdiener mit einer großzügigen Mindestrente zu beglücken: Vom PRINZIP her möchte ich schon eine (wenngleich modifizierte) Äquivalenz zwischen Lohn und Rente aufrechterhalten: Wer mehr, härter oder erfolgreicher gearbeitet hat, muss auch mehr bekommen!
Und wer allzu wenig verdient hat, der muss wie bisher auf die soziale Grundsicherung verwiesen werden.
Wir müssen endlich von der gottverdammten "etatistischen" (auch ich kann libertären Slang! ;-) ) Mentalität wegkommen, dass Vater Staat auf jedes Wündchen ein Pflästerchen legen müsse!
(Markus Söder hatte eine Idee, die mir sehr brauchbar zu sein scheint, um vernünftige soziale Tendenzen zu etablieren, ohne die Leistungsunterschiede total zu nivellieren. Dass auch blinde Hühner mal ein Körnlein finden, dürfen wir durchaus anerkennen, ohne uns einen Zacken aus der Krone zu brechen!)
Jedenfalls ist mir sogar das Inkumbenten-Konzept mit einer Mindestrente (das Thüringer Rentenkonzept sowieso) allzu "sozialistisch". Kindererziehung kann durch entsprechende Beitragsentlastung berücksichtigt werden; dafür braucht man keine Mindestrente (zumal die Eltern das Geld während der Kinderaufzucht benötigen - als Rentner nicht mehr). Wenn es dann nicht reicht, hatte die Person zu wenig gearbeitet. Warum sollte der Staat das mit einer Mindestrente "belohnen"???
Zwar sieht der Inkumbenten-Plan eine gewisse Spreizung vor (ab dem 25. Erwerbsjahr soll für jedes dritte Erwerbsjahr ein Prozentpunkt Zuschlag gewährt werden). Aber da fehlt mir auf alle Fälle INNERHALB der 20 anspruchsbegründenden Jahre jegliche Differenzierung nach erbrachter Leistung. (Von den Kosten einer Mindestrente ganz abgesehen, für die keinerlei Berechnung vorgelegt wird!)

Überhaupt ist zu beobachten, dass die "Rentendebatte" insbesondere auf der politischen Ebene eine merkwürdige Wendung genommen hat. Ging es ursprünglich um die Frage, ob wir ab ca. 2030 angesichts des steigenden Altenquotienten unsere Rentner überhaupt noch einigermaßen versorgen können, hat insbesondere die SPD angesichts der in den letzten Jahren sprudelnden Steuerquellen eine Volksbeglückungsdebatte ausgelöst, bei der alle Kleinrentner relativ üppig versorgt werden. Wenn alle Parteien insoweit in einen Wettlauf eintreten, dann wird eher eine Volksverelendung als Volksbeglückung das Endresultat sein. Unabhängig von der Abkühlung der Weltwirtschaft gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass das Schurkel-Regime im Begriff ist (oder es schon geschafft hat) Deutschland (wieder) zum "kranken Mann Europas" zu machen.

Denkbar wären Einwendungen des Bundesverfassungsgerichts gegen die Fächerrente wegen fehlender direkter Beitragsäquivalenz (kritisch sieht die Position des BVerfG wohl dieses Buch).
Diese "Teilhabeäquivalenz" (wie sie auch genannt wird) ist aber ohnehin bereits durch die statistisch deutlich geringere Lebenserwartung der Geringverdiener verletzt. Und gar so dumpfbackig und dickschädelig sind (Europa- und Immiggressionsthemen leider ausgenommen) die Verfassungsrichter nun auch wieder nicht, dass sie sich jeglicher überzeugenden Argumentation für die Notwendigkeit einer derartigen Beitragsausweitung verschließen würden. (Ich bin sicher, dass man das sehr überzeugend begründen kann.)

Für UNSERE Partei sollten IMMER das Wohl des Landes und ein fairer Ausgleich zwischen den Partikularinteressen (Gruppeninteressen) im Vordergrund stehen.
Trotzdem müssen und dürfen natürlich auch wir parteitaktisch denken: Was bringt oder schadet uns ein bestimmter Vorschlag bzw. eine bestimmte Maßnahme?
Ich denke, mit einer solchen "Fächer-Rente" könnte unsere Partei (per Saldo) bei den Wählern GIGANTISCH PUNKTEN!
Man müsste dann allerdings präzise Berechnungen vorlegen; daraus würde sich nach meiner Einschätzung ergeben, dass die prozentuale Beitragsbelastung sehr deutlich gesenkt werden kann, wenn man die Beitragsbemessungsgrundlagen wie oben vorgeschlagen ausweitet.
Die große Masse der Bürger würde voraussichtlich entlastet; die Geringverdiener würden bei der Rente deutlich profitieren.
Damit könnten wir uns als die WAHRHAFT soziale Partei darstellen und den Ruf einer neoliberalen Räuberbande souverän abschütteln!
(Zumal wir das mit einschlägigen fiskalpolitischen Forderungen verknüpfen könnten: s. u.)

Der Inkumbent bekäme die Gelegenheit, mit seiner Zustimmung zu diesem Vorschlag sein soziales Herz unter Beweis zu stellen. Was ihm eigentlich nicht schwerfallen sollte. Denn mein Vorschlag vermeidet
·       eine massive gesellschaftliche Verwerfung und Unruhe und vielleicht sogar ein fiskalisches Chaos, wie sie durch den von ihm vorgeschlagenen Systemwechsel eintreten würden und
·       würde sogar die Besser-Verdienenden deutlich weniger belasten als sein Vorschlag. Das gilt jedenfalls dann, wenn er - sozial eingestellt, wie er das nach seiner Augsburger Rede ja ist - die (gigantischen) Kosten für seinen Plan den Gutverdiener aufbürden wollte. (Falls er anderes im Sinn hatte, nämlich die Ärmeren zu rupfen, dann möge er das sagen).

Was natürlich NICHT passieren darf bei dieser Ausweitung der Rentenfinanzierungsbasis ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Das wäre dann der Fall, wenn der jetzige Bundeszuschuss aus dem zusätzlichen Beitragsaufkommen der "Fächerrente" finanziert würde. Entsprechenden Begehrlichkeiten der steuergierigen Linksparteien, die zweifellos sofort aufkämen, müssten wir vehement entgegentreten!

Ein Nebenaspekt:
Für die allermeisten Beschäftigten würden sich die Netto-Gehälter durch die zu erwartende Absenkung des Beitragssatzes erhöhen.
Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.700,- € und der Beitragssatz bei 18,6%; Arbeitnehmeranteil folglich 9,3%. Bei 10.000,- € Bruttoeinkommen im Monat müsste man also 623,10 € Rentenversicherung bezahlen (6.700,- x 9,3%). Wenn der Beitragssatz auf 12% abgesenkt werden könnte (was ich dann für realistisch halte, wenn Kapitalerträge in die Beitragspflicht einbezogen werden), wäre der Beitrag selbst bei dieser Einkommenshöhe immer noch (etwas) geringer als derzeit: 10.000,- x 6% = 600,- €. Bei

  • 1.000,- €: 60,- neu statt 93,- € jetzt (+ 33,- €);
  • 3.000,- €: 180,- € neu statt 279,- € jetzt (+ 99,- €);
  • 6.700,- €: 402,- statt 623,1 € (+ 220,90 €). 

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze gilt also: Je höher der Verdienst, desto höher ist der absolute Gewinn. In absoluten Zahlen würden also insbesondere die mittleren Einkommen am meisten von der Beitragssenkung profitieren. Das geht auch völlig in Ordnung, weil mein Plan ja NICHT auf eine Nivellierung der Einkommen abzielt.
Anders bei den Renten, wo tatsächlich „unten“ eine (maßvolle) Nivellierung eintritt und gewollt ist. Eine Senkung darf es allerdings nicht geben; ich stelle mir vor, dass das Rentenniveau bei Verdiensten bis zu ca. 7.000,- € (also leicht über der jetzigen, durch die Beitragsbemessungsgrenze vorgegebenen Endstufe) sich auf 50% belaufen sollte.
Bei höheren Verdiensten würde der Prozentsatz absinken (der absolute Betrag aber natürlich weiter steigen).
Bei geringeren Verdiensten würde der Prozentsatz steigen (der absolute Betrag würde sinken; im Vergleich zum derzeitigen System aber "gebremst" fallen).
Zu diskutieren wäre, ob die (von 7.000,- € Verdienst aus) nach unten prozentual steigende und nach oben prozentual fallende Rente linear oder nach Art einer Exponentialkurve (anfänglich langsam, später schneller) steigen bzw. fallen soll.

Es ist eigentlich nicht meine Absicht, der einen Gruppe zu nehmen und mit dem Füllhorn über eine andere (größere) Gruppe auszuschütten. Wahltaktisch mag das als ein cleverer Schachzug erscheinen; wir müssen jedoch aufpassen, dass wir nicht auf diese Weise die Leistungsträger aus unserem Land vertreiben.
Jedenfalls ist der Nettolohn-Zuwachs nicht die eigentliche Absicht meiner Vorschläge, sondern lediglich ein zufälliges Nebenprodukt. Wenn man allerdings auf der anderen Seite bedenkt, dass die prozentualen Lohnsteigerungen die Weniger-Verdienenden strukturell immer tiefer nach unten drücken, dann scheint mir das eine vertretbare, ja sogar sinnvolle "Nebenfolge" der "Fächerrente" zu sein.

Nachttrag vom 06.09.2019: In dem Focus-Bericht "Hohe Steuerbelastung, hohe Kosten" (5.9.19) zur Lage der Mittelschicht in Deutschland erfährt man: 
"Zwar sind die Risiken nicht nur für die Mittelschicht gewachsen, doch vergleicht man ihre Steuerbelastung mit anderen europäischen Ländern, liegt Deutschland weit vorn. Darauf verweist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Sie mahnt, dass Singles und Familien aus der Mittelschicht am stärksten beansprucht werden – mehr noch als Spitzenverdiener. Der Grund: Die Sozialabgaben sind nach oben gedeckelt. Das bedeutet: Gutverdiener müssen ab einer gewissen Einkommensgrenze keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Das führt dazu, dass besonders Geringverdiener wesentlich stärker unter den hohen Abgaben leiden, aber auch Arbeitnehmer, die knapp unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen."
Auch dieser Sachverhalt spricht in meinen Augen für eine "Fächer-Rente".

Disclaimer: Wir selber bekommen eine recht bescheidene Rente und würden von einer Umsetzung dieses Vorschlages substantiell profitieren. Wenn ich versichere, dass das nicht der Grund für meine Idee war, glauben meine Gegner mir das sowieso nicht. Sie mögen sich aber dann dazu äußern, ob derselbe Vorschlag besser wäre, wenn ich - hypothetisch - Multimilliardär wäre?


ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 19.09.2019

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